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Katastrophe

Prozess zum Zugunglück von Bad Aibling

10. November 2016

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling hat der angeklagte Fahrdienstleiter verhängnisvolle Fehler gestanden. Ihm wird fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen, weil er Signale falsch gestellt hatte.

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Deutschland Prozess Zugunglück von Bad Aibling
Bild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Gleich zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Traunstein (Oberbayern) hat der angeklagte Fahrdienstleiter gestanden, ein Sondersignal gegeben zu haben, das er nicht hätte geben dürfen, und einen Notruf falsch abgesetzt zu haben. In einer persönlichen Erklärung richtete sich der Bahnmitarbeiter an die Angehörigen der Toten: "Ich weiß, dass ich da am 9. Februar mir große Schuld aufgeladen habe". Seinen Fehler könne er nicht mehr rückgängig machen. 

Lokführer spielte Fantasy-Rollenspiel

Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrdienstleiter am Unglücksmorgen zwei Nahverkehrszüge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling geschickt. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er demnach. Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam.

Er soll zudem bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß der beiden Züge ein Fantasy-Rollenspiel auf seinem Smartphone gespielt haben. Bei dem Bahnunglück in Oberbayern - einem der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte - wurden zwölf Menschen getötet und fast 90 Insassen der beiden Bahnen verletzt. Für den Prozess vor dem Traunsteiner Landgericht sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. 

14. Februar 2016: Einer der Unglückszüge in der Nähe von Bad Aibling (Foto: picture alliance/dpa/U. Lein)
Einer der Unglückszüge in der Nähe von Bad Aibling Bild: picture alliance/dpa/U. Lein

Angehörige von Todesopfern und Schwerverletzte als Nebenkläger

Nach dem Geständnis des Angeklagten sollen noch Polizeibeamte als Zeugen aussagen. Vom zweiten Verhandlungstag an werden Sachverständige etwa zur Handynutzung des Fahrdienstleiters oder zu den technischen Einrichtungen an der Bahnstrecke gehört. Auch Rechtsmediziner werden zu den Verletzungen der Opfer befragt. Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Schwerverletzten nehmen als Nebenkläger am Prozess teil.

sti/bri (afp, dpa)