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Politik

Milizenführer aus Ruanda in Haft gestorben

17. April 2019

Der ruandische Rebellenführer Ignace Murwanashyaka ist tot. Der 55-Jährige, der in Deutschland wegen Kriegsverbrechen im Ostkongo angeklagt war, starb in einer Klinik. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit.

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Ruanda Deutschland Ignace Murwanashyaka im Gerichtssaal in Stuttgart
Bild: picture-alliance/dpa/MDR/Fakt

Der Gesundheitszustand des früheren Chefs der Vereinigung "Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas" (FDLR) habe sich am 11. April in der U-Haft plötzlich verschlechtert, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit. Am Dienstag sei er in einer Klinik außerhalb der Justizvollzugsanstalt gestorben - wo genau, gab das Gericht nicht bekannt. Zu der Erkrankung und Todesursache des promovierten Volkswirts machte das Gericht wegen der Schweigepflicht keine Angaben. Er verbrachte insgesamt mehr als neun Jahre in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht hatte Ignace Murwanashyaka 2015 wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zu vier Kriegsverbrechen in den Jahren 2008 und 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Es war der erste Prozess nach dem Völkerstrafrecht von 2002, das Verfahren zu Verbrechen im Ausland regelt.

Truppenführung von Mannheim aus?

In der Anklage hieß es, der Milizenführer habe mit einem weiteren FDLR-Funktionär von Baden-Württemberg aus per Satellitentelefon, SMS und E-Mail die Rebellengruppe im Ostkongo gesteuert. Die Verteidigung hingegen argumentierte, die beiden Angeklagten hätten keine Kontrolle über den militärischen Flügel der Miliz, sondern nur eine politische Funktion in der FDLR gehabt. Die FDLR-Miliz ging aus Mitgliedern der früheren ruandischen Armee und der in den Kongo geflohenen Hutu-Milizen hervor, die für den Völkermord in Ruanda 1994 mitverantwortlich waren. Bei dem Genozid wurden mindestens 800.000 Mitglieder der Tutsi-Ethnie und moderate Hutu ermordet.

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hob das Urteil des OLG im Dezember 2018 wegen Formfehlern auf und verwies das Verfahren nach Stuttgart zurück. Der Bundesgerichtshof hielt dabei aber einen Großteil der Vorwürfe aufrecht. Der Fall sollte neu von einem anderen Senat verhandelt werden.

kle/sti (dpa, ape, epd)