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Rechtsradikale Vereinigung "Die Artgemeinschaft" verboten

27. September 2023

"Die Artgemeinschaft" sei eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Organisation - so Bundesinnenministerin Faeser. Insbesondere Kinder und Jugendliche standen im Fokus dieser Gruppierung.

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Zwei Polizisten an einem Hauseingang
Einsatzkräfte durchsuchen die Räumlichkeiten von Anhängern der rassistischen Gruppe "Die Artgemeinschaft" in zwölf Bundesländern Bild: Justin Brosch/dpa/picture alliance

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rechtsextremistische Gruppe "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." verboten. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten am Mittwochmorgen die Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räumlichkeiten der Gruppierung in zwölf Bundesländern, wie das Innenministerium mitteilte.

Faeser sprach von einem "harten Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten". "Die Artgemeinschaft" habe versucht, "durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen". Unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens habe die Siedlerbewegung ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild verbreitet.

Durchsuchungen gab es laut Ministerium in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das Vereinsverbot war laut Behörden seit mehr als einem Jahr in Deutschland vorbereitet worden. Maßgeblich seien hierbei Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gewesen.

Nancy Faeser
Bundesinnenministerin Nancy Faeser Bild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Das Bundesinnenministerium gibt die Zahl der Mitglieder mit rund 150 an. Ihr Ziel sei es gewesen, eine rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Das sei insbesondere durch die Weitergabe der Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger Literatur erfolgt, die zum Teil aus der Zeit der NS-Diktatur stamme und nur minimal abgewandelt worden sei. Durch das Betreiben eines vereinseigenen "Buchdienstes" und einer Webseite sowie mittels sozialer Medien seien auch Nichtmitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut radikalisiert und geworben worden.

Verbot betrifft auch alle Teilorganisationen

Auch alle Teilorganisationen der "rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen" Vereinigung wurden verboten. Hierzu gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e.V.

In der vergangenen Woche hatte das Bundesinnenministerium bereits die rechtsextreme Gruppe "Hammerskins Deutschland" verboten. Vor allem durch die "manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder" sei "Die Artgemeinschaft" nicht weniger gefährlich als die "Hammerskins", sagte Faeser. 

se/kle (dpa, epd, rtr, kna, afp)