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Regierung uneins über NPD-Verbotsantrag

Bernd Gräßler (mit dpa)26. Februar 2013

Erst signalisiert der Bundesinnenminister einen eigenen Verbotsantrag der Regierung. Dann widerspricht die Justizministerin, worauf der Innenminister halbherzig dementiert. Zum Schluss bleibt alles weiterhin unklar.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nebeneinander in einer Sitzung im Bundestag. Foto: Sven Hoppe/dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat betont, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung noch nicht über einen eigenen NPD-Verbotsantrag entschieden habe. Es gebe weder eine Entscheidung noch eine Tendenz, sagte er in Berlin. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) habe sich noch nicht festgelegt. Es könnte aber die Situation eintreten, dass als einzige Möglichkeit, die Länder bei deren Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstützen, ein eigener Antrag der Bundesregierung übrig bleibe. Der Bundesrat – die Vertretung der 16 Bundesländer - hatte im Dezember 2012 einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht beschlossen. Ob die Bundesregierung diesem Schritt folge, werde Ende März entschieden, sagte Friedrich. Er bezeichnete den Entschluss der Länderkammer, ein Verbotsverfahren anzustreben, als Fehler. Der NPD sei nun eine Bühne zur Selbstdarstellung eröffnet worden.

Friedrich relativiert eigene Aussagen

Anlass für das kurzfristig anberaumte Statement des Bundesinnenministers sind Berichte über eine Sitzung der CSU-Landesgruppe im Bundestag am Vortag. In deren Verlauf soll Friedrich selbst einen eigenen Verbotsantrag der Bundesregierung als unausweichlich bezeichnet haben. Wegen des Vorpreschens des Bundesrates bleibe der Regierung nichts anderes übrig. Laut Angaben von Teilnehmern des CSU-Treffens habe Friedrich erklärt, dass der Bundesrat ein Verbot nicht ohne die Unterstützung der Bundesregierung erreichen könne.

Zuvor war bereits Kanzlerin Angela Merkel mit der Aussage zitiert worden, man dürfe die Länderkammer "nicht allein marschieren lassen". Hintergrund ist, dass die Bundesregierung in hohem Umfang an der Materialsammlungbeteiligt ist, mit der die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegt werden soll.#video#

Justizministerin verärgert

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte gereizt auf die kolportierten Aussagen Friedrichs aus dem CSU-Treffen reagiert: "Die Erfolgaussichten gehören juristisch bewertet und nicht parteipolitisch in landsmannschaftlichen Treffen der CSU", sagte die Ministerin der Nachrichtenagentur dpa. Friedrich solle lieber endlich eine umfassende Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verbotsantrages vorlegen.

Ein erneutes Scheitern eines Verfahrens gegen die NPD wäre aus Sicht der Justizministerin ein Desaster für die Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen. Leutheusser-Schnarrenberger steht einem eigenen Verbotsantrag der Regierung skeptisch gegenüber, weil bereits ein erster Antrag im Jahr 2002 vor dem Verfassungsgericht gescheitert war. Damals hatten die Richter bemängelt, dass man nicht feststellen könne, ob die vorgelegten Beweise gegen die rechtsradikale Partei möglicherweise von eingeschleusten V-Leuten des Verfassungsschutzes selbst stammten.

Inzwischen sind laut Innenministern von Bund und Ländern sämtliche Informanten des Staates aus den Führungsebenen der NPD abgezogen worden. Allerdings gab es bereits wieder eine Panne: Das als geheim eingestufte neue Beweismaterial gegen die NPD war in der vergangenen Woche im Internet veröffentlicht worden.