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Richter stoppt Obamas Einwanderungsreform

17. Februar 2015

Ein Gericht in Texas hat den Einwanderungserlass von US-Präsident Barack Obama vorerst gestoppt. 26 republikanisch geführte Bundesstaaten hatten geklagt und dem Präsidenten vorgeworfen, seine Kompetenzen zu überziehen.

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Frauen mit einem Baby im Arm; Ein Grenzschutzbeamter im Hintergrund (Foto: Getty)
Bild: John Moore/Getty Images

Per einstweiliger Verfügung ordnete Bundesrichter Andrew Hanen aus Texas an, dass der Erlass von US-Präsident Barack Obama nicht umgesetzt wird, bis eine Klage von insgesamt 26 Bundesstaaten gegen das Vorgehen des Präsidenten geklärt ist. Dies werde Schaden von den Klägern abwenden und ihnen genügend Zeit geben für ihre rechtlichen Bemühungen, begründete Richter Hanen seine Entscheidung.

Damit verschiebt sich der für diesen Mittwoch geplante Beginn des Bewerbungsverfahrens für nicht dokumentierte Einwanderer nach hinten. Das Weiße Haus in Washington wies den Richterspruch in einer schriftlichen Erklärung zurück. Die Entscheidung verhindere eine "rechtmäßige, am gesunden Menschenverstand orientierte Politik".

Schutz vor Ausweisung

Obama hatte die Einwanderungsreform im November per Exekutivorder durchgesetzt, nachdem sich die Republikaner geweigert hatten, einen Kompromiss zur Einwanderungsreform im Abgeordnetenhaus zur Abstimmung zu bringen. Mit dem Erlass werden fünf Millionen Ausländer ohne Papiere vor der Ausweisung geschützt.

Die meisten von ihnen kommen aus Mexiko oder aus Ländern Mittelamerikas. Außerdem erhalten sie die Möglichkeit, ein legales Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Begünstigt wären hauptsächlich junge Menschen, die als Kinder in die USA gekommen sind. Der erste Teil der Reform sollte am Mittwoch umgesetzt werden.

Das Thema Einwanderung ist in den USA hoch umstritten. Nach Ansicht republikanischer Politiker war Obama nicht befugt, eine so weitreichende Einwanderungsreform im Alleingang zu beschließen. Wie es heißt, wird das Justizministerium in Washington Berufung gegen Hanens Urteil einlegen. Der Präsident sei grundsätzlich zuständig für das Einwanderungsrecht, hieß es zur Begründung.

uh/wl (dpa, epd, kna)