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Film

Polanski will Ende des Strafverfahrens

21. März 2017

Nach jahrzehntelangem Katz- und Mausspiel mit der Strafjustiz möchte Starregisseur Roman Polanski den Fall abschließen und endlich wieder in die USA reisen können. Sein Anwalt soll das offene Verfahren beilegen.

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Sex-Sakandale von Prominenten
Bild: Getty Images/AFP/J. Skarzynski

Seit fast 40 Jahren läuft gegen den französisch-polnischen Regisseur Roman Polanski ein Missbrauchsverfahren. Der Fall steht jetzt in Kalifornien erneut vor Gericht. Im Jahr 1977 hatte der Filmemacher damals den Missbrauch einer 13-Jährigen in den USA im Haus von Schauspieler Jack Nicholson zugegeben. Über einen Monat stand Polanski deshalb unter psychiatrischer Beobachtung. Weil er geständig war, wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen, doch unmittelbar vor der Urteilsvergabe gab es Zweifel an der Zusage. Roman Polanski floh daraufhin nach Frankreich und hat die USA seitdem nie wieder betreten.

Staatsanwalt fordert: Keine Sonderbehandlung für "reiche Prominente"

Roman Polanski Dreharbeiten Der Pianist
Roman Polanski bei Dreharbeiten zu seinem Film "Der Pianist" von 2001Bild: picture-alliance/dpa

Der 83-Jährige Regisseur ("Tanz der Vampire", "Rosemaries Baby") wolle seinen langjährigen Fall endlich hinter sich bringen, um wieder in die USA reisen zu können, erklärte Polanskis Anwalt Harland Braun. Braun erläuterte bei Gericht, dass Roman Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt habe und in den Jahren 2009 und 2010 darüber hinaus einige Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Vor Gericht will er die Garantie erhalten, dass Polanski im Falle eines USA-Besuchs keine weitere Haftstrafe drohe. "Dies ist ein einmaliger Fall, deshalb plädiere ich für eine einmalige Lösung, um den Fall abzuschließen."

Die Staatsanwaltschaft argumentiert dagegen, dass ein "reicher Prominenter" wie Polanski keine Sonderbehandlung verdiene. "Dieser Fall ist 40 Jahre alt, weil der Beklagte geflohen ist", argumentierte die stellvertretende Bezirksstaatsanwältin Michele Hanisee. Der Regisseur müsse damals wie heute persönlich vor Gericht erscheinen, damit das Strafmaß verkündet werden könne, sagte sie bei der Anhörung. Der Richter hat nun 90 Tage Zeit, um seine Entscheidung bekanntzugeben.

Für die Frau, die damals als Minderjährige von Polanski vergewaltigt wurde, ist der Fall längst abgeschlossen. Sie hat dem Regisseur bereits vor Jahren vergeben.

gr/suc (dpa/AFP)