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Rückschläge für Trump: Gerichte verfolgen Anklagen weiter

5. April 2024

Der frühere US-Präsident Donald Trump ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, zwei der vier gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklagen fallenzulassen.

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Donald Trump in dunklem Anzug und roter Krawatte macht eine finstere Miene
Donald Trump nach einem Termin bei einem Gericht in New York, USABild: Yuki Iwamura/AP Photo/picture alliance

Im US-Bundesstaat Georgia lehnte ein Richter den Antrag Donald Trumps ab, die dort gegen ihn erhobene Anklage wegen Versuchen der Wahlmanipulation abzuweisen. Der Richter wies die Argumentation der Anwälte zurück, wie US-Medien unter Berufung auf Gerichtsdokumente übereinstimmend berichten. "Selbst zentrale politische Äußerungen sind nicht vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie mutmaßlich für kriminelles Verhalten genutzt werden", erläuterte der Richter in seinem Beschluss. Nur eine Jury könne darüber entscheiden, ob hinter den Äußerungen von Trump und den Mitangeklagten eine kriminelle Absicht gesteckt habe. Trumps Anwälte hatten argumentiert, in dem Fall greife der erste Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung - dieser schützt in den USA unter anderem die Redefreiheit.

Laut Anklage versuchte Trump nach seiner Wahlniederlage gegen den heutigen Präsidenten Joe Biden im Jahr 2020 in dem damals entscheidenden Bundesstaat nachträglich eine Umkehrung des Ergebnisses zu erreichen. Der abgewählte Präsident hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert, die für seinen Sieg in dem Südstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu "finden".

Weitere Niederlage in Florida

In einem zweiten Fall wies eine Bundesrichterin in Florida den Antrag Trumps ab, die Anklage wegen Lagerung geheimer Dokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago fallenzulassen. Die Richterin befand, es gebe keine gesetzliche Grundlage, die Anschuldigungen noch vor Prozessbeginn zurückzuweisen. Sie ließ aber die Möglichkeit offen, dass während des Verfahrens geprüft werden könne, ob Trumps Vorgehen durch ein Gesetz abgedeckt gewesen sei, das die Archivierung der Dokumente von US-Präsidenten regelt. Trumps Anwälte hatten argumentiert, bei der Mitnahme der Dokumente aus dem Weißen Haus habe es sich noch um eine Amtshandlung und damit ein legales Vorgehen gehandelt.

Mehrere Kisten aus Karton stapeln sich neben einer Toilette und Waschbecken in einem Badezimmer
Mehrere Papierboxen mit Geheimdokumenten wurden in Donalds Trumps Badezimmer in seinem Anwesen in Florida gelagertBild: U.S. Justice Department/Handout/REUTERS

Die Dokumente hatte Trump zum Ende seiner Amtszeit im Januar 2021 aus dem Weißen Haus mit nach Mar-a-Lago genommen und dort laut Anklage ungesichert aufbewahrt und vor dem Zugriff der Justiz versteckt. Der Ex-Präsident steht im Verdacht, gegen ein Spionagegesetz verstoßen zu haben, das strikte Vorgaben für die Aufbewahrung von Dokumenten zur nationalen Sicherheit enthält.

Wann der Prozess gegen Trump in Georgia beginnen könnte, ist noch unklar. Die Chefanklägerin hat den 5. August als Datum beantragt - genau drei Monate vor der Präsidentschaftswahl. Auch in dem Fall in Florida ist das Datum des möglichen Prozessbeginns noch unklar. Die Ankläger haben das Datum 8. Juli beantragt. Insgesamt ist Trump ist in vier Fällen strafrechtlich angeklagt.

aa/kle (rtr, afp, dpa)