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65 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

Anke Rasper27. Juli 2016

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist noch heute eine wesentliche Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts, sagt Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Nie war sie so wichtig.

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Griechenland Flüchtling Heraehmen Rahman auf Lesbos
Bild: DW/B. Riegert

Das 'Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge' wurde am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet und trat 1964 in Kraft. 1967 wurde die Flüchtlingskonvention durch das 'Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge' ergänzt.

DW: Welche Bedeutung hat die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heute?

Hendrik Cremer: Die Genfer Flüchtlingskonvention war und ist von herausragender Bedeutung. Sie bildet die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts wie auch des europäischen Asylrechts.

Welche Rechte haben Flüchtlinge laut der Genfer Konvention, was sind die wichtigsten Prinzipien?

Das wichtigste Prinzip ist das Verbot der Zurückweisung an der Grenze beziehungsweise das Verbot der Abschiebung in Staaten, in denen den Menschen Gefahren für Leib und Leben drohen, also in die Verfolgerstaaten. Eine weitere wichtige Vorschrift besagt, dass Menschen, die Schutz und Asyl suchen und denen Verfolgung droht, nicht sanktioniert werden dürfen. Diese Menschen reisen in der Regel unrechtmäßig ein, und hier sagt die Konvention, dass sie dafür nicht strafrechtlich belangt werden dürfen. Daneben gibt es natürlich noch zahlreiche weitere wichtige Bestimmungen.

1951 galt die Flüchtlingskonvention nur für Europäische Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg. Später wurde sie mit dem Zusatzprotokoll von 1967 zeitlich und geografisch erweitert. Für wen gilt die Konvention heute?

Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es Anläufe, Flüchtlingsschutz zu etablieren, und auch nach dem Zweiten Weltkrieg war das der Fall. In den Anfängen war der Flüchtlingsschutz immer zeitlich und geografisch begrenzt, das heißt, er galt immer nur für bestimmte Flüchtlinge, die aufgrund bestimmter Ereignisse zu Flüchtlingen wurden. Auch in der Genfer Flüchtlingskonvention ist er zeitlich und geografisch begrenzt. Und erst durch das Zusatzprotokoll 1967 sind die Beschränkungen aufgehoben worden, das bedeutet, die Konvention gilt für alle Flüchtlinge. Egal, wann sie geflohen sind, aus welchem Anlass sie geflohen sind und wo sie geflohen sind: Die Rechte der Konvention gelten universell für alle Flüchtlinge.

Wie viele Länder sind bis heute der Konvention und oder dem Protokoll beigetreten, und was bedeutet es für Flüchtlinge, wenn Länder weder die Konvention noch das Protokoll unterzeichnet haben?

149 Länder sind der Konvention oder dem Protokoll beigetreten, die überwiegende Zahl der Länder ist beiden beigetreten. Die EU-Mitgliedstaaten sind alle Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention bildet auch explizit die Grundlage des europäischen Asylrechts. Nach Artikel 18 der EU-Grundrechte-Charta gibt es ein Recht auf Asyl nach Maßgabe der Genfer Flüchtlingskonvention.

Dr. Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Plädoyer für gelebte Flüchtlingskonvention: Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für MenschenrechteBild: DIMR/Amélie Losier

Allerdings bestehen auch für Länder, die die Konvention und das Protokoll nicht unterzeichnet haben, Verpflichtungen. In Übereinstimmung mit dem UNHCR ist das Verbot der Zurückweisung als Völkergewohnheitsrecht zu betrachten, es ist Bestandteil auch ungeschriebenen Rechts - auch diese Länder dürfen Menschen nicht in einen Verfolgerstaat zurückweisen oder abschieben.

Im Übrigen gibt es auch andere menschenrechtliche Bestimmungen, etwa im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte oder in der Antifolterkonvention, die die Staaten binden. Das heißt, sie dürfen Menschen, denen gravierende Menschenrechtsverletzungen drohen, auch danach nicht abschieben.

Die Türkei hat zwar die Genfer Konvention unterzeichnet, aber nur unter einem sogenannten "regionalen Vorbehalt" - was heißt das konkret?

Die Türkei erkennt die Flüchtlingskonvention nur für Flüchtlinge an, die aus Europa stammen. Das heißt, dass sie nicht für Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien, Irak, Afghanistan oder Eritrea oder weiteren Staaten gilt. In der Konsequenz bedeutet das, dass es in der türkischen Rechtsordnung für nicht-europäische Flüchtlinge keinen Flüchtlingsstatus gibt. Es existiert nur ein schwacher Abschiebungsschutz nach dem Gesetz, oder - im Fall syrischer Flüchtlinge - nach einer Verordnung.

Warum ist der Flüchtlingspakt der EU mit der Türkei von Menschenrechtlern so stark kritisiert worden?

Der Flüchtlingspakt ist aus menschenrechtlicher Sicht schlicht nicht haltbar. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum diese Vereinbarung zu kritisieren ist. Das wird besonders deutlich, wenn man sich aktuell die Umsetzung der Vereinbarung ansieht. Dabei werden Menschenrechte verletzt. Die geflohenen Menschen, die von der Türkei aus auf den griechischen Inseln ankommen und dort erstmals europäischen Boden betreten, werden jetzt direkt nach ihrer Ankunft inhaftiert.

Das ist von vielen Menschenrechtsorganisationen zu Recht kritisiert worden. Humanitäre Organisationen wie zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen haben ihre Arbeit auf den griechischen Inseln deshalb auch eingestellt. Die Bedingungen sind dort insgesamt katastrophal.

Ein weiterer Punkt: Die Aufnahmebedingungen in der Türkei weisen gravierende Defizite auf, das ist dokumentiert, auch durch die türkische Migrationsforschung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Menschen von der Türkei aus weiter abgeschoben werden, zum Beispiel nach Syrien oder Afghanistan. Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet aber Kettenabschiebungen. Daher dürfen Menschen von Griechenland aus nicht in die Türkei abgeschoben werden.

Rückführung der Flüchtlinge in die Türkei
Flüchtlinge in Europa bei der Rückführung in die TürkeiBild: picture-alliance/dpa/O. Panagiotou

Welche Rolle haben Deutschland und Europa und sehen Sie die Gefahr, dass die Menschenrechte insgesamt geschwächt werden?

Innerhalb von Europa gibt es einige Staaten, die sich nicht an die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden fühlen.

So haben im Zuge der Schließung der 'Balkanroute' auch einige europäische Staaten die Grenzen dicht gemacht. Einige Länder stellen sich aus nationalistischen - und man könnte sagen sehr egoistischen - Gründen grundsätzlich dagegen, Menschen aufzunehmen. Innerhalb Europas mangelt es an Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten, und die EU wird ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht gerecht. Europa verspielt die Glaubwürdigkeit im Bereich der Menschenrechte.

Die Vereinbarung der EU mit der Türkei macht deutlich, dass Europa zunehmend einen Weg beschreitet, die Verantwortung abzuwälzen. Im Falle der Türkei auf ein Land, in dem sich aktuell bereits weltweit die meisten Flüchtlinge aufhalten, weit über zwei Millionen. Dabei ist doch klar, dass zahlreiche Menschen auch nach Europa fliehen, wenn vor den Toren Europas Kriege toben, nehmen wir Syrien, oder die Situation im Irak oder in Afghanistan. Hier wird Europa auf die Probe gestellt, aber es wird den Herausforderungen nicht gerecht.

Ist die Genfer Flüchtlingskonvention denn noch zeitgemäß? Oder müsste man sie an die gegenwärtige Situation anpassen?

Ich denke, dass die Genfer Flüchtlingskonvention absolut zeitgemäß ist, sie bleibt erforderlich zum Schutz von Flüchtlingen, zur Garantie ihrer Rechte. Auch wenn sich die Situation von Flüchtlingen und Migration verändert hat, ist sie weiterhin von herausragender Bedeutung.

Es gibt natürlich Punkte, wo man fragen kann, ob sie da genügend Schutz bietet. Das betrifft zum Beispiel die wachsende Zahl der Menschen, die infolge von Klimaveränderungen die Flucht ergreifen, weil ihnen die Existenzgrundlagen genommen werden. Das ist so nicht abgedeckt durch die Genfer Flüchtlingskonvention.

Das betrifft auch den Schutz von Binnenflüchtlingen, die innerhalb ihres Landes bleiben. Auch wenn der UNHCR schon jetzt oft das Mandat für Binnenflüchtlinge erhält. Es gibt also Verbesserungsmöglichkeiten.

Dr. Hendrik Cremer arbeitet seit 2007 am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. Er ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Menschenrechtspolitik Europa mit den Themen Asyl und Migration, Rassismus und Kinderrechte.