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Schweiz lässt VW-Dieselautos nicht mehr zu

2. Oktober 2015

Immer mehr Ärger für VW: Ein deutscher Anleger klagt, in Frankreich ermittelt die Justiz wegen mutmaßlichen schweren Betrugs - und die Schweiz lässt keine neuen VW-Diesel mehr auf die Straße.

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Symbolbild Auspuff Abgas VW Volkswagen Skandal Diesel AU Abgassonderuntersuchung
Bild: picture-alliance/dpa/Jan Woitas

Nach dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen verbietet die Schweiz vorläufig die Zulassung davon betroffener Fahrzeuge. Eine entsprechende Weisung des Bundesamts für Straßen (Astra) gelte ab Montag (05.10.2015) für Dieselwagen, die erstmals in der Schweiz zugelassen werden sollen, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Damit soll verhindert werden, dass von den Abgasmanipulationen betroffenen Neu- und Gebrauchtwagen des VW-Konzerns auf die Schweizer Straßen kommen. Das Bundesamt für Straßen hatte das Zulassungsverbot bereits angekündigt.

Unterdessen hat die französische Justiz im Abgasskandal erste Ermittlungen gegen Volkswagen eingeleitet. Die Pariser Staatsanwaltschaft geht dem Vorwurf des schweren Betrugs nach, wie am Freitag aus Justizkreisen in der französischen Hauptstadt verlautete. Zuvor hatte der Vize-Präsident der Region Ile-de-France, die dem Großraum Paris entspricht, Anzeige gegen Volkswagen erstattet.

Erster deutscher Anleger klagt gegen VW

Nach Bekanntwerden der Manipulationsaffäre bei Volkswagen hat der erste Anleger in Deutschland Klage eingereicht. Der Aktionär habe erst kürzlich VW-Aktien gekauft und und möchte, dass diese Transaktion nun rückabgewickelt wirddurch die Affäre Geld verloren, sagte Marc Schiefer von der Kanzlei Tilp am Freitag in Kirchentellinsfurt bei Tübingen. Er fordere 20.000 Euro von dem Konzern. Die Kanzlei rechnet damit, dass weitere Klagen folgen werden. "Die Telefone laufen heiß", sagte Schiefer.

Der Anleger hatte im April und Juli VW-Vorzugsaktien gekauft und möchte, dass diese Transaktion nun rückabgewickelt wird, teilte seine Tübinger Anwaltskanzlei mit. Er mache einen sogenannten Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie geltend. Insgesamt habe er rund 20 000 Euro verloren.

In Deutschland muss Volkswagen zwar nicht wie etwa in den USA oder Großbritannien mit Sammelklagen von Geschädigten rechnen, doch Anleger können mit einem Musterverfahren zumindest den Kursdifferenz-Schaden zurückfordern, den sie nach dem Absturz der VW-Aktie erlitten haben. Die Kanzlei Tilp will ein entsprechendes Verfahren anstoßen. Die VW-Aktie war durch den Skandal um manipulierte Abgaswerte um über 40 Prozent eingebrochen.

Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass VW in den USA Abgaswerte von Dieselfahrzeugen mit einer Software manipuliert hatte. Das Programm kann dafür sorgen, dass im Testbetrieb deutlich weniger gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen werden als im regulären Betrieb. Die Software ist VW zufolge weltweit in bis zu elf Millionen Fahrzeugen installiert. Allein in Deutschland sind rund 2,8 Millionen Fahrzeuge betroffen.

ul/bea (rtr, afp)