Schweizer Managergehälter bald gedeckelt?
24. November 2013Gleich über drei ganz unterschiedliche Themen dürfen die rund 5,2 Millionen Schweizer Wahlberechtigten entscheiden. Dabei sorgt vor allem der Volksentscheid über die Deckelung der Managergehälter für erregte Diskussionen.
Der Vorschlag unter dem Namen "1:12-Initiative - Für gerechte Löhne" kommt von den Jungsozialisten. Danach sollen Spitzenverdiener in einem Unternehmen maximal das Zwölffache des am schlechtesten bezahlten Mitarbeiters an Gehalt bekommen dürfen. Nach Berechnungen von Gewerkschaften verdienen Chefs von Schweizer Konzernen derzeit bis zum 260-Fachen eines einfachen Angestellten.
Deutsche würden mit "ja" stimmen
Während die Schweizer Gewerkschaften den Vorschlag unterstützen, waren Wirtschaftsverbände des Landes, dass ein solches Gesetz der Ökonomie schaden und große Unternehmen ins Ausland treiben könnte.
Im März hatten sich zwei Drittel der Schweizer für die "Volksinitiative gegen die Abzockerei" ausgesprochen. Danach sollen hohe Abfindungen oder Begrüßungsmillionen verboten werden. Für die aktuelle "1:12-Initiative" sagen mehrere Umfragen jedoch ein Scheitern voraus.
In Deutschland würde die Mehrheit eine Beschneidung von Spitzengehältern befürworten. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK für die "Welt am Sonntag". Demzufolge würden fast drei Viertel der Deutschen bei einer Abstimmung hierzulande mit "ja" stimmen.
Mehr Maut für die Autobahn
Anders dagegen sieht es beim zweiten Thema, der Maut aus. Hier deuten die Prognosen auf ein Unentschieden. Beim Referendum über die Maut entscheiden die Schweizer über das Vorhaben der Regierung, die Pkw-Maut um 150 Prozent auf umgerechnet 80 Euro pro Jahr zu erhöhen. Um dieses Regierungsvorhaben zu Fall zu bringen, hatte mehrere Interessengruppen eine Volksabstimmung durchgesetzt. Die Mauterhöhung soll dem Ausbau des Autobahn- und Fernstraßennetzes zugute kommen. Bei einer Ablehnung durch das Volk will Regierung die Benzinsteuer erhöhen.
Gleichbehandlung bei der Kinderbetreuung
Die dritte Abstimmung hat die konservative Schweizerische Volkspartei (SVP) auf dem Weg gebracht. Nach ihrem Willen sollen auch Eltern, die ihren Nachwuchs zu Hause betreuen, Steuerabzüge beanspruchen können. Bislang wird dies in der Schweiz nur für Betreuungskosten außerhalb der Familie, etwa in Kindertagesstätten, gewährt.
cw/kle (dpa, rtr, afp)