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Kostenbeteiligung für Ungeimpfte?

25. Dezember 2021

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek macht sich nicht nur für eine allgemeine Corona-Impfpflicht stark, er denkt auch öffentlichkeitswirksam über finanzielle Nachteile für Impfverweigerer nach.

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Bayerns Minister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, bei einer Pressekonferenz
Bayerns Minister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek (Archivbild)Bild: Peter Kneffel/dpa/picture alliance

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, hat die Parteien im deutschen Bundestag dazu aufgerufen, schon im Januar ein Gesetz über eine allgemeine Corona-Impfpflicht auf den Weg zu bringen. Damit könne verhindert werden, dass Gesundheits- und Pflegebeschäftigte ihren Beruf verlassen, so Holetschek.

Söder: Impfpflicht würde einen, statt spalten

Viele Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegeberufen fühlten sich durch die ab März 2022 nur für sie geltende Impfpflicht stigmatisiert. "Sie haben das Gefühl, allein für die Impflücken verantwortlich gemacht zu werden, mit einer allgemeinen Impfpflicht sorgen wir für eine Gleichbehandlung", sagte der bayerische Gesundheitsminister dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Unterstützung bekam Holetschek von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Eine Impfpflicht würde nach Einschätzung von Söder die derzeitige Spaltung der Gesellschaft eher überwinden als vertiefen. Zum einen würden Vorurteile ausgeräumt, sagte der CSU-Chef der Zeitung "Welt am Sonntag". Zum anderen helfe die Impflicht einigen, ihr Gesicht zu wahren, so der bayerische Ministerpräsident.

Finanzielle Malus-Regeln für Umgeimpfte?

Sein Gesundheitsminister brachte darüber hinaus auch Sanktionen für Ungeimpfte in Spiel. Sollte eine allgemeine Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus kommen, könnte man neben Bußgeldern bei Verstößen auch über finanzielle Nachteile bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachdenken, so Holetschek.

Als Beispiele nannte er höhere Beiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder auch eine Streichung des Krankengeldes. "Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht."

Ein Monitor überwacht den Gesundheitszustand eines Patienten auf einer Intensivstation
Die Behandlung von Corona-Patienten auf der Intensivstation ist teuer - sollen Ungeimpfte mitzahlen müssen?Bild: Jens Büttner/Zentralbild/dpa/picture alliance

Solche sogenannten Malus-Regelungen sind nicht neu. So sind Beteiligungen an den Behandlungskosten und die Streichung des Krankengeldes bereits heute bei Folgebehandlungen bei Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings möglich. In diesen Fällen habe die Krankenkasse die Versicherten "in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern", heißt es im Sozialgesetzbuch. Eine ähnliche Regelung besteht, wenn sich Versicherte eine Krankheit "vorsätzlich zugezogen" haben.

Bis zu 92.000 Euro für Beatmung

Anfang Dezember hatte sich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin für eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen ausgesprochen. Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK kostet die Behandlung eines Corona-Patienten, der mit einer Ecmo-Maschine beatmet werden muss, im Schnitt 92.000 Euro, und 34.200 Euro bei künstlicher Beatmung ohne Ecmo. Im Schnitt rund 5800 Euro müssen demnach für Corona-Patienten aufgewendet werden, die nicht beatmet werden müssen.

cw/haz (afp, epd, kna, rtr)