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Ermittlungen gegen 51 KZ-Wärter

Anna Peters8. April 2013

Fast 70 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz sollen sich ehemalige KZ-Wärter verantworten. Der Präsident des Zentralrats der Juden spricht von einem wichtigen Signal und mahnt Versäumnisse an.

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Eingang zum Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau (Foto: AP)
Bild: AP

"Gerechtigkeit kennt keine Verfallszeit", sagt Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden. Es sei eine gute Nachricht, dass nun, etwas mehr als 68 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers (KZ) Auschwitz-Birkenau, gegen die damaligen KZ-Wächter des größten Vernichtungslagers Verfahren eingeleitet werden, erklärte Graumann im DW-Gespräch.

Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, spricht am 16.01.2013 in Düsseldorf (Foto: Caroline Seidel/dpa)
Dieter Graumann plädiert für späte GerechtigkeitBild: picture-alliance/dpa

Die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" in Ludwigsburg will nach Informationen der WAZ-Mediengruppe Vorermittlungen gegen 51 frühere KZ-Wächter einleiten. Die Verdächtigen leben in ganz Deutschland verteilt und sind 90 Jahre und älter. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Mord.

Die Zahl der Tatverdächtigen dürfte sich laut Kurt Schrimm, der die Zentralstelle in Ludwigsburg leitet, noch auf 80 bis 90 erhöhen. Denn die Ludwigsburger Zentrale plane auch im Falle anderer Vernichtungslager zu ermitteln, sagt der Oberstaatsanwalt gegenüber dem "Deutschlandfunk".

Warum wird erst jetzt ermittelt?

Der Auslöser der aktuellen Ermittlungen ist der Fall des früheren KZ-Aufsehers John Demjanjuk. 2011 verurteilte das Landgericht München den Ukrainer wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Prozess gegen ihn galt als historisch, weil mit Demjanjuk erstmals ein nichtdeutscher NS-Befehlsempfänger vor Gericht stand, dem die Justiz keine individuelle Tat nachweisen konnte. Allein der Nachweis, dass er als KZ-Wachmann gearbeitet hat, hatte dem Gericht ausgereicht, um ihn zu verurteilen.

Porträt dese ehemaligen KZ-Wachmanns John Demjanjuk
Der frühere KZ-Wachmann John DemjanjukBild: picture-alliance/dpa

Die Ludwisburger Zentrale will nun mit dem Demjanjuk-Urteil im Rücken gegen weitere ehemalige KZ-Aufseher ermitteln. Aber: "Die Tatsache, dass jemand Aufseher war, reicht uns nicht", erklärt Schrimm gegenüber dem "Deutschlandfunk": "Wir müssen nach wie vor nachweisen, dass diese Männer tatsächlich als Aufseher tätig waren."

Die Verurteilung Demjanjuks wurde übrigens nie rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Jedoch verstarb der ehemalige KZ-Wärter, bevor es zu weiteren Verhandlungen kam.

Fraglich, ob es zu Verurteilungen kommt

Die Zentralstelle in Ludwigsburg steht noch am Anfang ihrer Ermittlungen. Überhaupt ist es fraglich, ob es in Zukunft verurteilte KZ-Aufseher geben wird: "Wir müssen überprüfen, ob diese Männer überhaupt noch verfolgt werden können", sagt Schrimm. "Wenn sie bereits vor Gericht standen und freigesprochen oder verurteilt wurden, dann sind sie unserem Zugriff entzogen. Niemand darf zwei Mal wegen der gleichen Sache vor Gericht gestellt werden."

Porträt von Kurt Schrimm, Leiter der Ludwigsburger Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. (Foto: picture-alliance/dpa)
Nazijäger Kurt SchrimmBild: picture-alliance/dpa

Ein anderer Knackpunkt ist das hohe Alter der Verdächtigen. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland kann sich vorstellen, dass den Betroffenen keine Haftstrafe mehr abverlangt werden könne. "Aber ein Prozess um die Wahrheit muss den Betreffenden zugemutet werden", so Dieter Graumann im DW-Interview.

Der Jurist Mathias Schmoeckel von der Universität Bonn geht davon aus, dass die Chancen der Verdächtigen, den Prozess bis zum Urteil durchzustehen, sehr gering seien. Machen Prozesse so viele Jahre nach der Ausschwitz-Befreiung dann überhaupt noch Sinn? Ja, sind sich Graumann und Schmoeckel einig. "Denn das Gericht leistet dabei doch zum einen Aufklärungsarbeit", ist Schmoeckel überzeugt, "und darüber hinaus erfolgt auch eine gewisse Sühnefunktion durch dieses Gericht, da in der Gesellschaft etabliert wird, was für Verbrechen begangen wurden."

"Man hätte viel früher damit beginnen müssen"

Laut Graumann geht es bei dem Prozess nicht in erster Linie darum, dass die ehemaligen KZ-Wärter ihre Strafe erhielten, "sondern um Gerechtigkeit." Und für diese sei es noch nicht zu spät. Dennoch übt er scharfe Kritik an den Versäumnissen der deutschen Justiz: "Das wirkliche Problem ist, dass sie (die ehemaligen Wärter, Anm. d. Red.) erst jetzt eventuell belangt werden, dass es schwere Versäumnisse der Nachkriegsjustiz gegeben hat, dass man in Deutschland viel zu lange, jahrzehntelang gewartet hat, um sie zu belangen", sagt er im Gespräch mit der DW und fügt hinzu: "Man hätte viel früher damit beginnen müssen, aber besser spät als gar nicht."