Spanien darf weiter nach Afrika abschieben
13. Februar 2020Spanien darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in seiner Exklave Melilla Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen. Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte das Gericht in Straßburg mit. Es revidierte damit ein Urteil der Vorinstanz aus dem Jahr 2017.
Kläger aus Mali und Elfenbeinküste
Die Beschwerde gegen Spanien hatten zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im Februar 2015 eingereicht. Bei ihrem Versuch in die Europäische Union zu gelangen hatten sie im August 2014 Stunden auf dem Grenzzaun zwischen Marokko und Melilla verbracht. Die spanische Guardia Civil nahm die beiden schließlich fest, brachte sie nach Marokko und übergab sie den dortigen Behörden.
Der EGMR urteilte nun, die beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht, als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg in die EU eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es keinen Rechtsschutz in Melilla gab.
Sicherheitskräfte greifen ein
Melilla und die zweite spanische Exklave Ceuta liegen auf nordafrikanischem Boden umgeben von Marokko. An der Grenze zwischen den Territorien spielen sich seit Jahren ähnliche Szenen ab. Migranten und Flüchtlinge versuchen, die hintereinander gestaffelten hohen Zäune zu erklimmen. Sie werden von Grenzern heruntergeholt oder kommen nach stundenlangem Ausharren selbst hinunter.
Der Umgang der EU mit Migranten an seinen Außengrenzen beschäftigt den Gerichtshof immer wieder. Der EGMR gehört zum Europarat, der die demokratische Entwicklung in seinen 47 Mitgliedsländern fördert. Die wichtigste Konvention ist dabei die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese müssen alle Staaten vor ihrem Beitritt unterzeichnen.
uh/kle (dpa, epd)