Stierkampfverbot in Katalonien gekippt
20. Oktober 2016Das katalanische Regionalparlament habe wieder einmal seine Kompetenzen überschritten, diesmal mit dem 2010 verhängten Aus für die Stierkämpfe, urteilten die spanischen Verfassungsrichter in Madrid. Der Stierkampf gehöre "zum kulturellen Erbe Spaniens" und eine Entscheidung über sein Verbot stehe damit nur der Zentralregierung in Madrid zu, hieß es vom Tribunal Constitucional. Deshalb sei der von der Region verfügte Bann "verfassungswidrig und damit auch ungültig".
Die obersten Richter waren in der Streitsache von der konservativen Volkspartei PP angerufen worden. Ihre Entscheidung zur Annullierung fiel mit 8:3.
Kataloniens Parlament hatte im Juli 2010 aufgrund einer Petition von 180.000 Tierschützern ein Verbot der Stierkämpfe beschlossen, Anfang 2012 trat es in Kraft. Damit war Katalonien die erste Region auf dem spanischen Festland, die mit der jahrhundertealten Tradition brach - den Anfang hatten die Kanarischen Inseln 1991 gemacht. Die in Palma de Mallorca seit Mitte 2015 amtierende linke Regierung der Balearen erwägt ebenfalls ein Verbot der Corridas.
2013 war der Stierkampf zum Kulturgut erklärt worden, 2015 zum "immateriellen Kulturerbe" des Landes. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte nicht nur Tierschutzaktivisten auf die Barrikaden treiben, sondern auch Kataloniens Unabhängigkeitsbefürworter. Sie sehen das Verbot auch als Symbol für die Trennung zwischen Madrid und ihrer Region an.
Das Verfassungsgericht hat 2010 ein erweitertes Autonomiestatut für Katalonien wieder aufgehoben, in dem sich die Region zur "Nation" erklärt hatte. Im November 2014 verhinderte die Zentralregierung dann ein Unabhängigkeitsreferendum per Klage vor dem Verfassungsgericht.
SC/sti (afp, dpa)