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Spätes Erwachen bei NS-Verbrechen

Christoph Hasselbach11. August 2016

Neue Fälle mutmaßlicher Verstrickungen in die nationalsozialistische Tötungsmaschine werfen die Frage auf, wo Beteiligung zum Mord anfängt - und warum die Justiz erst jetzt so aktiv wird.

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Bahngleis KZ Auschwitz (Foto: Getty Images/C. Furlong)
Bild: Getty Images/C. Furlong

Sie sind heute zwischen 88 und 97 Jahre alt: vier Männer und vier Frauen. Sie alle haben eine dunkle Vergangenheit. Sie haben gegen Ende des Zweiten Weltkrieges im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig gearbeitet, die Männer als Wachleute, die Frauen als Schreibkräfte oder Telefonistinnen. Der Arbeitsplatz KZ gibt sicher einen deutlichen Hinweis auf eine Verwicklung in den Holocaust. Aber war eine damals 18-jährige Fernsprechvermittlerin mitschuldig am Massenmord an den Juden?

Das soll die Justiz klären. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg ist auf diese Fälle mutmaßlicher NS-Verbrechen gestoßen. Aber die Behörde kann nur Vorermittlungen durchführen, muss dann an einzelne Staatsanwaltschaften abgeben.

Gedenkstätte des ehemaligen KZ Stutthof (Foto: picture alliance/NurPhoto/M. Fludra)
Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof. Hier sollen die acht Personen gearbeitet haben.Bild: picture alliance/NurPhoto/M. Fludra

Der Gröning-Prozess

Aufschluss, wie die Justiz mit den acht Personen umgehen wird, könnten mehrere Prozesse der vergangenen Jahre geben. Da ist der heute 95-jährige Oskar Gröning. Er war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Nebenklage als auch Verteidigung legten Revision ein. Jens Rommel, der Leiter der Zentralen Stelle, erhofft sich nun "eine Klarstellung des Bundesgerichtshofs (BGH), wie aus heutiger Sicht die Eingliederung in ein Konzentrationslager juristisch zu bewerten ist". Doch der BGH lässt sich Zeit. Währenddessen nimmt aus Altersgründen die Zahl der mutmaßlichen NS-Verbrecher schnell ab, die noch vor Gericht gestellt und eventuell verurteilt werden könnten.

Gröning hatte vor Gericht eine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust zugegeben. Er gab zu, Geld von Häftlingen gezählt und an SS-Stellen in Berlin weitergeleitet zu haben. "Hat er damit einen Beitrag zum Mordgeschehen geleistet", fragt der Historiker und Jurist Klaus Bästlein gegenüber der Deutschen Welle. "Ich würde das bestreiten, denn er war am eigentlichen Mordgeschehen nicht beteiligt." Dasselbe gelte natürlich auch für eine Telefonistin.

"Ich baue darauf, dass die Verurteilung trägt und das Urteil nicht aufgehoben wird", erhofft sich Jens Rommel von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Sollte es so kommen, würde der Bundesgerichtshof seine Position von 1969 ändern. Damals kamen die Richter zu dem Schluss, eine Eingliederung in das Vernichtungslager Auschwitz reiche an sich noch nicht für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord aus.

Oskar Gröning (Foto: Reuters/A. Heimken)
Oskar Gröning wurde wegen vieltausendfacher Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteiltBild: Reuters/A. Heimken

Wo beginnt Beteiligung zum Mord?

Eine Wende in der Rechtsprechung bedeutete bereits der Prozess gegen John Demjanjuk. Demjanjuk war 2011 wegen seiner Tätigkeit als SS-Wachmann im Vernichtungslager Sobibor wegen Beihilfe zum Mord vom Landgericht München zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Erstmals hatte einem Gericht die Wachtätigkeit des Angeklagten für ein Urteil ausgereicht, eine individuelle Tat musste Demjanjuk nicht nachgewiesen werden. Demjanjuk starb allerdings, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.

Ein weiterer Fall ist der des heute 94-jährigen Reinhold Hanning. Im Juni dieses Jahres hatte das Landgericht Detmold Hanning, einen ehemaligen SS-Wachmann in Auschwitz, wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Noch gilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die den Nachweis einer konkreten Tat verlangt", hatte Johannes Salmen, einer seiner Anwälte, im Prozess gesagt. Er hatte um Verständnis für die Situation des Angeklagten damals geworben - Hanning war zu Beginn des Krieges 17 Jahre alt. "Er ist nicht zu behandeln wie ein Täter, der sich aus eigenem Antrieb strafbar gemacht hat", meinte der Anwalt, und fragte rhetorisch: "War den Richtern und Staatsanwälten, die damals die Todesstrafe wegen Nichtigkeiten verhängten, etwa nicht bewusst, was sie taten? Sind sie verurteilt worden wegen Beihilfe zum Mord?"

Demgegenüber sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel: "Der Angeklagte hat am Vernichtungszweck des Lagers mitgearbeitet." Er habe die Möglichkeit gehabt, auszusteigen und sich versetzen zu lassen, ohne dass sein Leben dadurch bedroht gewesen wäre. Der ehemalige Auschwitz-Häftling Tibor Eisen kam über die SS-Leute in Auschwitz zu dem Schluss: "Jeder von ihnen war ein Rädchen in einer gut geölten Maschine der Zerstörung. Jeder spielte seine Rolle in der Entmenschlichung der Zwangsarbeiter, jeder trug damit zum Völkermord an den Juden bei."

Richterin Anke Grudda (Foto: picture alliance/dpa/B. Thissen)
Richterin Grudda: Hanning nicht symbolisch für alle Taten des Holocaust zur Rechenschaft ziehenBild: picture alliance/dpa/B. Thissen

"Die Justiz macht Zeitgeist"

Andererseits sah Richterin Anke Grudda auch eine Gefahr: "Wir können und wir dürfen ihn (Hanning) nicht symbolisch für alle Taten des Holocaust zur Rechenschaft ziehen." Doch lange wurden in Deutschland Fälle wie Gröning und Hanning gar nicht verfolgt. Von 6500 SS-Leuten, die in Auschwitz arbeiteten, wurden nur wenige Dutzend verurteilt. Der Historiker Klaus Bästlein wirft auch der Zentralen Stelle vor: "Die Leute waren jahrzehntelang bekannt, und man tat jahrzehntelang nichts."

Spätestens seit dem Demjanjuk-Prozess jedoch habe sich der Wind gedreht. Doch "so, wie man es damals zu weit getrieben hat, um die NS-Täter nicht zu belangen, so macht man es heute umgekehrt", kritisiert Bästlein. Die Urteile gegen Gröning und Hanning seien so gefällt worden, "weil das jetzt dem Zeitgeist entspricht".

Weil eine Entscheidung des BGH noch aussteht, ist man nach wie vor in einem "Schwebezustand", beklagt der Rechtsanwalt Thomas Walther, der sowohl in Lüneburg als auch im Detmolder Auschwitz-Prozess Überlebende des Lagers und Angehörige von Opfern vertreten hat, die als Nebenkläger auftraten. "Eine rechtskräftige Entscheidung wäre von hoher Bedeutung für das institutionelle Gedächtnis der Justiz", so Walther. Damit würde die Justiz nach Versäumnissen in den vergangenen Jahrzehnten wieder "auf den Pfad der Tugend" zurückkehren.

Angesichts des hohen Alters der Angeklagten droht nun die Gefahr, dass die möglicherweise letzten Auschwitz-Prozesse ohne rechtskräftiges Urteil bleiben. Klaus Bästlein glaubt an eine Methode: "Der BGH drückt sich. Die hoffen immer noch, Gröning stirbt." Auch bei den jüngsten Fällen, die jetzt die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen bekannt gemacht hat, läuft die Zeit für eine juristische Aufarbeitung sehr schnell ab.