Staatsanwalt ermittelt gegen Le Pen
17. April 2022Die Pariser Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sie bereits im März einen Bericht der EU-Antikorruptionsbehörde Olaf erhalten habe und diesen auswerte. Das Online-Medium Mediapart hatte zuvor berichtet, der Kontrahentin von Präsident Emmanuel Macron werde in dem Bericht die Veruntreuung von etwa 137.000 Euro öffentlicher Mittel vorgeworfen.
Mitglieder ihrer Partei Rassemblement National sollen demnach insgesamt 617.000 Euro abgezweigt haben.
Laut Bericht wird den Politikern nicht persönliche Vorteilsnahme zur Last gelegt, aber sie sollen mit den EU-Mitteln Personalkosten und Veranstaltungen bezahlt haben.
Bisher keine Stellungnahme von Le Pen
Vom Büro Le Pens war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Ihr Anwalt Rodolphe Bosselut sagte dem Sender BFM TV, seine Mandantin bestreite die Vorwürfe. Sie sei bislang auch nicht von der Staatsanwaltschaft befragt worden. Weder er noch Le Pen hätten den Olaf-Bericht gesehen.
"Die Franzosen werden sich nicht durch Versuche der Europäischen Union und der europäischen Institutionen täuschen lassen (...), sich in den Präsidentschaftswahlkampf einzumischen und Marine Le Pen zu schaden", sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Jordan Bardella dem Sender Europe 1. Seine Partei werde wegen des Berichts Klage gegen Olaf einreichen.
Le Pen schon länger im Visier der Staatsanwaltschaft
Gegen Le Pen wird bereits seit 2017 wegen des angeblichen Missbrauchs von EU-Geldern zur Bezahlung von Parlamentsassistenten ermittelt.
Bei der ersten Runde der Präsidentschaftswahl vor einer Woche hatte sich Macron vor Le Pen und anderen Bewerbern durchgesetzt. Am 24. April stellen sich beide der entscheidenden Stichwahl.
hf/haz (rtr, afp)