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Stellt sich Assange?

4. Februar 2016

Seit dreieinhalb Jahren lebt Julian Assange in der Londoner Botschaft Ecuadors, um seiner Verhaftung zu entgehen. Nach der Stellungnahme eines UN-Gremiums am Freitag will sich der Wikileaks-Gründer eventuell stellen.

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Wikileaks-Gründer Julian Assange (Foto: picture-alliance/Yui Mok/PA Wire)
Bild: picture-alliance/Yui Mok/PA Wire

Assange hatte im September 2014 bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen eine Beschwerde gegen Großbritannien und Schweden eingereicht, weil sein Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft in London einer illegalen Haft gleichkomme. Das Gremium, das sich nach UN-Angaben bereits seit Dienstag in Genf trifft, will sich nun am Freitag dazu äußern. Nach Informationen der britischen Rundfunkanstalt BBC wird das UN-Gremium voraussichtlich zugunsten von Assange entscheiden.

Der Mitbegründer der Enthüllungsplattform Wikileaks lebt seit Juni 2012 in der Botschaft, um einer Auslieferung an die schwedische Justiz zu entgehen, die ihn wegen Vorwürfen der Vergewaltigung verhören will. Assange weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Nach eigener Aussage fürchtet er auch eine Überstellung in die USA, wo ihm ein Verfahren wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente drohen könnte.

Assange erklärte nun, sollte das Gremium der Vereinten Nationen zu dem Schluss kommen, dass Schweden und Großbritannien illegal gehandelt haben, erwarte er die Einstellung der Verfahren gegen ihn. Eine Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe ist alledings rechtlich nicht bindend. Der 44-Jährige kündigte dennoch an, sich bei einer negativen Entscheidung der britischen Polizei stellen.

Keine Möglichkeit der Berufung

"Sollten die Vereinten Nationen bekanntgeben, dass ich meinen Fall gegen das Vereinigte Königreich und Schweden verloren habe, werde ich die Botschaft Freitagmittag verlassen und werde mich festnehmen lassen, da es keine realistische Möglichkeit der Berufung gibt", schrieb Assange. Sollte er jedoch gewinnen, erwarte er sofort seinen Reisepass zurück. Zudem sollte es keine Versuche mehr geben, ihn festzunehmen.

Ursprünglich hatte die schwedische Staatsanwaltschaft mehrere Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung gegen Assange erhoben. Abgesehen von dem Vergewaltigungsvorwurf sind die Fälle inzwischen verjährt.

gri/wl (dpa, afp, rtr)