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Stichwort: Parlamentarisches Kontrollgremium

6. Dezember 2005
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Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) überwacht die Nachrichtendienste des Bundes. Es erstattet dem Bundestag jährlich Bericht, zum Beispiel über die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation und geöffnete Briefsendungen. Die Zahl der Mitglieder und die Arbeitsweise dieses im Prinzip vertraulich arbeitenden Gremiums bestimmt der Bundestag.

Das Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG) wurde 1978 - damals noch als Parlamentarische Kontrollkommission - erstmals gesetzlich verankert. 1999 wurde es mit dem Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) grundlegend novelliert und mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet. Es löste das Parlamentarische Vertrauensmännergremium ab, das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer ins Leben gerufen worden war und lediglich auf einer informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen beruhte.

In dem Gesetz heißt es: "Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium."

Die vom Bundestag gewählten Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums in der 15. Legislaturperiode sind: Volker Neumann (Vorsitzender/SPD), Wolfgang Zeitlmann (stellvertretender Vorsitzender/CSU), Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, Erika Simm (alle SPD), Bernd Schmidbauer (CDU), Hans-Christian Ströbele (Grüne) und Rainer Funke (FDP). (stl/ bundestag.de)