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Stichwort: Überhangmandate

18. September 2005

Eine Eigenart des deutschen Wahlrechts kann am Ende einer Bundestagswahl über Sieg und Niederlage entscheiden - die so genannten Überhangmandate.

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Jede Stimme zähltBild: AP

Entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag sind im Grundsatz die Zweitstimmen, die für die Parteien abgegeben werden. Die Bürger wählen mit ihren Erststimmen aber auch die Wahlkreiskandidaten. Überhangmandate entstehen, wenn auf eine Partei in einem Bundesland mehr Direktsitze entfallen als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Dadurch kann sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag erhöhen.

So hatte beispielsweise die SPD 1998 in Sachsen-Anhalt auf Grund ihres Zweitstimmenergebnisses neun Sitze erreicht, aber über die Erststimmen alle 13 Wahlkreise gewonnen. Sie hat also in dem Land vier Überhangmandate zugesprochen bekommen. Die SPD gewann übrigens 1998 alle 13 Überhangmandate. Damit erhöhte sich im Bundestag der Abstand der rot-grünen Regierungskoalition vor den Oppositionsparteien von acht auf 21 Sitze.

"Bonus"-Stimmen können Wahlen entscheiden

Überhangmandate stabilisierten 2002 die hauchdünne rot-grüne Mehrheit. Die SPD gewann im gesamten Bundesgebiet vier solcher "Bonus"-Stimmen, die CDU nur eine. Nur dank der Zusatz-Mandate konnte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die vergangenen drei Jahre überstehen. Ohne sie wäre es vermutlich schon viel früher zu einer Neuwahl gekommen.

Konrad Adenauer wurde 1949 nur dank seiner eigenen Stimme zum ersten Bundeskanzler gewählt. Entscheidend war aber genauso, dass die CDU bei der Bundestagswahl ein Überhangmandat erzielt hatte. Nur so kam Adenauer auf die exakt notwendigen 202 Stimmen. (stl)