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Rüge für Moskau wegen Chodorkowski

25. Juli 2013

Acht Jahre nach dem Urteil gegen den kremlkritischen Ölmagnaten Chodorkowski hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen des unfairen Verfahrens verurteilt. Russland muss ihm Schadenersatz zahlen.

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Chodorkowski und Lebedew vor Gericht in Moskau (Foto: picture alliance/dpa)
Kremlkritiker Chodorkowski schuldig gesprochenBild: picture-alliance/dpa/RIA Nowosti

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Vorgehensweise gegen den früheren Ölunternehmer Michail Chodorkowski gerügt. Das Straßburger Gericht warf Russland unter anderem einen "unfairen" Prozess gegen den Kreml-Kritiker und dessen ebenfalls verurteilten Geschäftspartner Platon Lebedew vor.

Chodorkowski und Lebedew unterlagen aber in einem wichtigen Punkt: Dem Urteil zufolge stand der Prozess auf einer juristisch soliden Grundlage. Kritiker hatten immer von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen, weil Chodorkowski bis zu seiner Verhaftung einer der wichtigsten Kritiker von Präsident Wladimir Putin war. Die Straßburger Richter wiesen auch den Vorwurf zurück, die Angeklagten hätten nicht ausreichend Zeit gehabt, ihre Verteidigung vorzubereiten.

Vertraulichkeit verletzt

Das Gericht in Straßburg bescheinigte Russland gleich mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Prozess im Jahr 2005 sei "unfair" gewesen, weil die Vertraulichkeit des Verhältnisses zwischen Anwälten und Mandanten verletzt worden sei. Auch beim Sammeln und Auswerten von Beweisen habe es Unzulänglichkeiten gegeben.

Die Unterbringung der beiden Verurteilten in Straflagern in Sibirien und im hohen Norden Russlands bezeichneten die Straßburger Richter als "nicht gerechtfertigt". Es liege ein Verstoß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben vor, weil die Familien die Inhaftierten nicht hätten besuchen können. Zudem sei die Rückforderung hinterzogener Steuern von Chodorkowski willkürlich erfolgt. Die Behörden wurden zur Zahlung von 10.000 Euro Schadenersatz an den einst reichsten Russen verurteilt. Entschädigungsforderungen Lebedews lehnten die Richter als unbegründet ab. Das Urteil erging einstimmig.

Tränen um Chodorkowski

Schon 2014 wieder frei?

Der heute 50-jährige Chodorkowski verdiente nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 mit dem Ölkonzern Yukos Milliarden. Er und sein Geschäftspartner Lebedew wurden in einem ersten Prozess 2005 wegen Betrug und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren folgte 2010 eine Haftstrafe zu sechs Jahren wegen Diebstahls und Geldwäsche. Die beiden könnten damit im Jahr 2014 aus der Haft entlassen werden. Ende 2012 verringerte ein Moskauer Gericht das Strafmaß für Chodorkowski und Lebedew um zwei Jahre. Der Yukos-Konzern wurde inzwischen zerschlagen und ging größtenteils an Staatsunternehmen.

Chodorkowskis Anwältin Karinna Moskalenko äußerte sich "sehr zufrieden" über das Urteil. Darin sei der "unfaire Charakter des Prozesses" anerkannt worden, sagte sie. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, das Urteil belege die willkürliche Behandlung Chodorkowskis und sei ein Mahnmal für den Kurswechsel in Russland.

Gegen das Straßburger Urteil können beide Seiten innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Die Richter haben die Aufgabe, Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nachzugehen. Auch Länder wie Russland oder die Türkei sind dem Abkommen beigetreten.

kle/sc (afp, rtr, kna, dpa)