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Sudan will al-Baschir nach Den Haag ausliefern

11. Februar 2020

Die sudanesische Regierung und Rebellengruppen haben vereinbart, Ex-Machthaber Omar al-Baschir an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen. Gegen ihn liegen zwei Haftbefehle unter anderem wegen Völkermord vor.

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Sudan Khartum Ex-Präsident Umar al-Baschir vor Gericht
Ex-Präsident Omar al-Baschir vor einem Gericht in Khartum (Archivbild vom August 2019)Bild: Reuters/M. N. Abdallah

"Wir haben uns bereit erklärt, alle diejenigen auszuliefern, gegen die der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle erlassen hat," sagte das sudanesische Mitglied des Souveränen Rates, Mohamed Hassan al Taishi, vor Reportern in Juba. "Wir können nicht für Gerechtigkeit sorgen, ohne alle Wunden mit der Gerechtigkeit selbst zu heilen." Al Taishi äußerte sich nach einem Treffen zwischen Regierung und Rebellengruppen aus der Unruheregion Darfur in der Hauptstadt des Südsudan, Juba. Ein Sprecher des IStGH in Den Haag lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.

Im April 2019 hatte das Militär nach monatelangen Protesten Präsident Omar al-Baschir abgesetzt, der das Land drei Jahrzehnte autokratisch regiert hatte. Nach seinem Sturz durch die Armee Anfang April übernahm zunächst ein Militärrat die Macht. Seit August regiert eine Übergangsregierung aus Soldaten und Zivilisten unter Führung von General Abdel Fattah al-Burhan, einem früheren Vertrauten al-Baschirs.

Sudan braucht Hilfe

Die Übergangsregierung war sich lange nicht einig über eine Auslieferung des früheren Präsidenten. Doch der Sudan braucht dringend internationale Hilfe und strebt eine Aufhebung der Sanktionen aus al-Baschirs Zeiten an. Zuletzt rief Premierminister Abdalla Hamdok die Vereinten Nationen zu Unterstützung für den Friedens- und Demokratisierungsprozess auf.

Al-Bashir steht in Khartum unter anderem wegen Korruption und der Ermordung von Demonstranten vor Gericht. Zudem hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Haftbefehl gegen al-Bashir wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der westsudanesischen Bürgerkriegsregion Darfur erlassen.

Al-Taishi sagte nicht, wann al-Bashir und weitere Personen überstellt werden, die vom IStGH gesucht werden. Voraussetzung für eine Überstellung sei zudem, dass die Übergangsregierung erst das Römische Statut des Strafgerichtshofs ratifizieren müsse. Neben al-Bashir hat der Gerichtshof zwei weitere hochrangige Mitglieder des Regimes von al-Baschir angeklagt: den ehemaligen Innen- und Verteidigungsminister Abdel-Rahim Muhammad Hussein sowie den Sicherheitschef Ahmed Haroun.

Zwei Jahre Hausarrest

Im Dezember war al-Baschir wegen Korruption zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Der 76-Jährige müsse die Strafe in einer speziellen Hafteinrichtung für Senioren verbüßen, urteilte der zuständige Richter in der sudanesischen Hauptstadt Khartum. Wegen seines hohen Alters sei al-Baschir gemäß dem sudanesischen Recht nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Richter Al-Sadek Abdelrahman sprach al-Baschir der Korruption und des Besitzes ausländischer Devisen schuldig. Er solle diese Strafe jedoch erst antreten, wenn in einem anderen Prozess das Urteil gesprochen worden sei. In dem Verfahren wird al-Baschir vorgeworfen, die Tötung von Demonstranten während der Proteste vor seinem Sturz angeordnet zu haben.

In dem seit August laufenden Korruptionsverfahren ging es um 25 Millionen Dollar (22 Millionen Euro), die der frühere Machthaber kurz vor seinem Sturz vor gut acht Monaten aus Saudi-Arabien erhalten hatte. Al-Baschir hatte gestanden, insgesamt 90 Millionen Dollar bekommen zu haben. Allerdings wies er den Vorwurf der Korruption zurück. Der Richter ordnete die Beschlagnahmung des Geldes an.

kle/qu (ape, rtre, efe, epd, dpa, afp)