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Syrische Folteropfer hoffen auf deutsche Justiz

8. November 2017

Frühere Gefangene aus Syrien haben beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Anzeige wegen Folter in syrischer Haft gestellt. Die Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt das Vorhaben.

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Deutschland Generalbundesanwaltschaft
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die insgesamt 13 Männer und Frauen reichten zwei Strafanzeigen gegen 17 Verdächtige in Syrien ein. Sie sollen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben, teilte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit, das die Anzeigen mit ausgearbeitet hat. Nach Angaben des ECCHR wurden sie bereits am Montag beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. 

Die angezeigten Taten, darunter Folter, sexuelle Gewalt, vorsätzliche Tötung und Bestrafungen ohne ordentliche Gerichtsverfahren sollen zwischen 2011 und 2014 unter anderem im berüchtigten Gefängnis Saidnaja nördlich von Damaskus und in der Haftanstalt des Geheimdienstes auf dem Luftwaffenstützpunkt Al-Masse in der Hauptstadt begangen worden sein.

Syrien Militärgefängnis Saidnaja
Ein Luftbild des Militärgefängnisses SaidnajaBild: Google Maps/Digital Globe 2017

Die Strafanzeigen wurden gemeinsam mit dem syrischen Rechtsanwalt Anwar Al-Bunni sowie dem Menschenrechtler und Journalisten Masen Darwisch erarbeitet. Zu den Erstattern gehören neben den beiden Männern auch Überlebende der Folter, die fliehen konnten. Angeklagt sind sieben hochrangige Angehörige des syrischen Militärs und zehn Funktionäre des Nationalen Sicherheitsbüros und des Luftwaffengeheimdienstes.

Neben Amnesty International unterstützt auch die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung das Vorhaben. "Wir müssen alles versuchen, um die systematische Folter in syrischen Gefängnissen zu stoppen", erklärte Antonie Nord, die bei der Böll-Stiftung das Referat Naher Osten und Nordafrika leitet. 

Neun laufende Verfahren

Die deutsche Justiz ermittelt bereits wegen Menschenrechts- und Kriegsverbrechen gegen hohe Funktionäre in Syrien. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft von Anfang Oktober richten sich bisher neun Verfahren gegen zwölf Personen, die dem syrischen Regime zugeordnet werden.

Die ersten beiden Strafanzeigen wurden demnach im März und September gestellt und unter anderem mit Fotos versehen, die die systematischen Folterungen belegen sollen. Die Aufnahmen stammen von einem Fotografen, der im Auftrag der Militärpolizei Todesfälle in Gefängnissen dokumentiert hatte und tausende Fotos von Leichen ins Ausland schmuggeln konnte. 

djo/uh (afp, epd, kna)