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Semenya verliert vor Gericht

30. Juli 2019

Im Streit um die "Testosteron-Regel" des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF erleidet die südafrikanische 800-Meter-Läuferin Caster Semenya eine juristische Niederlage. Die nächste Weltmeisterschaft findet ohne sie statt.

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Südafrika Caster Semenya
Bild: picture-alliance/AP Photo/K. Jebreili

Auch wenn sie gerne gestartet wäre, die südafrikanische 800-Meter-Läuferin Caster Semenya wird bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Doha (27. September bis 6. Oktober) ihren Titel über 800 Meter nach derzeitigem Stand nicht verteidigen können. Das Schweizer Bundesgericht bestätigte am Dienstag, dass es die provisorische Aufhebung der umstrittenen "Testosteron-Regel" des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF gekippt hat und diese daher auf den Strecken zwischen 400 Meter und der Meile (1600 Meter) bei den Frauen wieder gelte. Damit darf die zweimalige Olympiasiegerin und dreifache Weltmeisterin Semenya nicht an den Start gehen.

Vorteile durch erhöhten Testosteron-Wert

Semenya ist hyperandrogen, das bedeutet, ihr Körper produziert mehr Testosteron als das bei anderen Frauen der Fall ist. Nach der Regel der IAAF dürfen Läuferinnen mit "Differences of Sex Development" (DSD) über die genannten Distanzen aber nur dann starten, wenn sie zuvor ihren erhöhten Testosteronspiegel durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken. Eine umstrittene, von der IAAF angestoßene Studie hatte ergeben, dass der Vorteil durch einen erhöhten Testosteron-Spiegel auf den Strecken zwischen 400 und 1600 Metern besonders groß ist. Semenya war daher zwischenzeitlich auf längere Distanzen ausgewichen und war bei Rennen über 2000 und 3000 Meter angetreten.

Anfang Juli hatte Semenya dann allerdings angekündigt, dass sie bei der WM nur über ihre Paradestrecke, die 800 Meter, an den Start gehen werde, und ein Streckenwechsel in Doha ausgeschlossen sei, selbst wenn die Regel auch für sie wieder eingesetzt werde. "Ich bin sehr enttäuscht, meinen hart erarbeiteten Titel nicht verteidigen zu können, aber das wird mich nicht davon abhalten, meinen Kampf für die Menschenrechte aller betroffenen Sportlerinnen fortzusetzen", ließ die Südafrikanerin nun über ihre Anwälte mitteilen.

asz/eu (sid, Reuters, AFP)