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Todesstrafe für Boko-Haram-Mitglieder

28. August 2015

38 Tote und über 100 Verletzte - das war die Bilanz eines Terroranschlags in Tschads Hauptstadt im Juni. Ein Gericht verurteilte nun zehn Boko-Haram-Mitglieder zum Tode, darunter auch den Drahtzieher des Anschlags.

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Doppelanschlag in Tschad
Bild: Reuters/M. Ngarmbassa

Laut dem Gerichtsbeschluss, der der Nachrichtenagentur AFP vorlag, wurde den zehn Mitgliedern der Islamistengruppe Boko Haram unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Einsatz von Sprengstoff sowie illegaler Waffen- und Drogenbesitz zur Last gelegt. In dem Prozess, der an einem geheimgehaltenen Ort stattfand, ging es um Selbstmordanschläge vom 15. Juni, bei denen in der Hauptstadt N'Djamena 38 Menschen getötet und 101 weitere verletzt worden waren (Artikelbild).

Drahtzieher des Anschlags unter den Verurteilten

Unter den zehn Verurteilten befindet sich der Nigerianer Mahamat Mustapha alias Bana Fanaye, der von den tschadischen Behörden als Drahtzieher der Anschläge vom 15. Juni betrachtet wird. Drei Selbstmordattentäter hatten sich damals zeitgleich vor dem zentralen Kommissariat der Hauptstadt und vor der Polizeischule in die Luft gesprengt.

Die Boko-Haram-Extremisten kämpfen seit sechs Jahren gewaltsam für die Errichtung eines islamischen Staats im muslimisch geprägten Norden Nigerias. Im vergangenen Jahr weitete die Gruppierung ihre Angriffe auf die Nachbarländer Kamerun, Niger und Tschad aus. Diese Länder schlossen sich daraufhin dem Kampf gegen Boko Haram an, so dass die Extremisten an mehreren Fronten zurückgedrängt wurden. Die geplante Regionaltruppe soll 8700 Sicherheitskräfte umfassen, ist aber noch nicht einsatzbereit.

cr/stu (afp, rtr)