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Todesstrafe für fünf Ex-Geheimdienstmitarbeiter in Gambia

14. Juli 2022

Ein Gericht in der Hauptstadt Banjul sprach die Angeklagten des Mordes an dem Oppositionspolitiker Ebrima Solo Sandeng im Jahr 2016 schuldig. Unter den Verurteilten ist der frühere Geheimdienstchef Yankuba Badjie.

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Symbolbild Recht und Gerechtigkeit in Gambia
Gambia zählt zu den wenigen afrikanischen Ländern, in denen die Todesstrafe noch verhängt werden kann Bild: PantherMedia/picture alliance

In dem Strafprozess in der Haupstadt Banjul bestritten die Angeklagten den Tatvorwurf. Zwei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. In Gambia besteht seit 2018 ein Moratorium zur Todesstrafe. Verhängte Todesstrafen werden üblicherweise nach Urteilen des Obersten Gerichts in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

In der Haft gestorben 

Sandeng war ein wichtiger Vertreter der Oppositionspartei während der Amtszeit von Yahya Jammeh. Der Aktivist war im April 2016 bei einer Demonstration gegen Jammeh festgenommen worden. Zwei Tage später starb er in Haft, nachdem er geschlagen und gefoltert worden war.

Jammeh verlor die Präsidentschaftswahlen im Dezember desselben Jahres. Er setzte sich Anfang 2017 nach rund 22 Jahren an der Macht nach Äquatorialguinea ab, wo er bis heute lebt. Während seiner Amtszeitgab es schwere Menschenrechtsverletzungen. Der Prozess, der jetzt zu den fünf Todesurteilen führte, war der bislang einzige zu den Taten von Jammehs brutalem Regime.

Weiterer Prozess gegen gambischen Ex-Militär

Allerdings begann im April ein anderer Prozess gegen ein mutmaßliches früheres Mitglied einer Todesschwadron des gambischen Militärs vor dem Oberlandesgericht in Celle in Deutschland. In dem Staatsschutzverfahren wirft die Bundesanwaltschaft dem Angeklagten Mord, versuchten Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er soll der Anklage zufolge zwischen 2003 und 2006 an drei Mordanschlägen teilgenommen haben.

Grundlage des Prozesses ist das sogenannte Weltrechtsprinzip: Bestimmte Taten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland verfolgt – auch wenn keine Deutsche beteiligt waren und keine sonstigen Verbindungen zur Bundesrepublik bestehen.

laa/kle (afp, rtre)