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Todesurteil im Fall Niedringhaus

24. Juli 2014

Sie war in Afghanistan, um über die Wahlen zu berichten. Dabei wurde die deutsche Kriegsfotografin Anja Niedringhaus im April ermordet, eine Kollegin schwer verletzt. Ein Gericht sprach nun das Urteil gegen den Täter.

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Porträt der Kriegsfotografin Anja Niedringhaus von 2005 (Foto: AP)
Bild: picture-alliance/AP Photo

Der afghanische Polizist wurde wegen der tödlichen Schüsse auf die deutsche Fotografin Anja Niedringhaus in erster Instanz zum Tode verurteilt. Das Gericht in Kabul befand den Polizisten nach offiziellen Angaben des Mordes und des Amtsmissbrauchs für schuldig. Der Verteidiger des Polizeioffiziers hatte angegeben, sein Mandant sei psychisch krank. Das Gericht hatte dies jedoch nicht anerkannt.

Urteil wird noch überprüft

Die 48-Jährige Fotografin war Anfang April durch die Schüsse des Polizeioffiziers in der Unruheprovinz Chost getötet worden. Die kanadische Journalistin Kathy Gannon, die mit Niedringhaus unterwegs war, wurde schwer verletzt. Die beiden waren in Afghanistan unterwegs, um über die Wahlen am 5. April zu berichten. Das Urteil werde noch durch eine weitere Instanz geprüft, sagte der stellvertretende Gouverneur der Provinz Khost, Abdul Wahed Pathan. Danach muss der afghanische Präsident das Todesurteil unterschreiben. Der Verurteilte hat 15 Tage Zeit, Revision einzulegen.

Niedringhaus war rund 20 Jahre lang als Kriegsfotografin in Krisengebieten wie dem Balkan, dem Irak, Libyen und Afghanistan unterwegs. Für ihre Arbeit wurde sie mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Pulitzerpreis.

cr/re (dpa, ap)