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Trump erleidet weitere juristische Niederlage

6. September 2023

Im juristischen Streit mit der Schriftstellerin E. Jean Carroll ist Donald Trump bereits wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen worden. Nun muss der frühere US-Präsident eine weitere Schlappe hinnehmen.

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USA Trump Georgia Wahl Anklageschrift
Ex-Präsident Donald Trump droht eine weitere Schadensersatzzahlung in MillionenhöheBild: Alex Brandon/ASSOCIATED PRESS/picture alliance

Ein Bundesrichter in New York hat festgestellt, dass beim zweiten Zivilprozess in dem Fall nicht mehr entschieden werden müsse, ob Donald Trump die Autorin E. Jean Carroll verleumdet habe. Dies sei bereits durch das Urteil in dem ersten Prozess in der Sache im Mai geklärt und bejaht worden. Damit muss die Jury bei dem zweiten Verfahren, das im Januar beginnen soll, lediglich über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss. Carroll verlangt mehr als zehn Millionen Dollar.

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass Trump die Frau 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hat. Wegen dieser Feststellung seien auch weitere, bisher nicht verhandelte Aussagen Trumps, die Carroll der Lüge bezichtigen, als Verleumdung anzusehen, argumentierte der zuständige Bundesrichter. Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin im Mai bereits eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,7 Millionen Euro) wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zugesprochen.

Richter: Trump wiederholt verleumderische Aussagen

Kurz nach der Verurteilung hatte Carroll bekanntgegeben, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde. Als Grund nannte die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" weitere Äußerungen Trumps aus dem Jahr 2022, als der heute 77-Jährige nicht mehr Präsident der Vereinigten Staaten war. Trump hatte Carroll dabei - wie bereits zuvor 2019 - vorgeworfen, die Vergewaltigung erfunden zu haben. 

Der zuständige New Yorker Richter urteilte nun, dass Trumps Erklärung aus dem Jahr 2022 inhaltlich "identisch" mit seinen Äußerungen aus dem Jahr 2019 seien. Deswegen könne das Urteil der Jury aus dem ersten Verfahren auch auf die Äußerungen von 2022 angewandt werden.

Prozessbeginn zum Auftakt der Vorwahlen

Der Beginn des zweiten Prozesses wurde vom Gericht vorläufig auf den 15. Januar 2024 festgelegt. Das ist derselbe Tag, an dem auch die Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner beginnen, bei denen Trump haushoher Favorit ist. Das Verfahren in Manhattan ist Teil einer Serie von Prozessen, mit denen sich Trump während seiner Kampagne für die Präsidentschaftswahl Ende 2024 auseinandersetzen muss. In zwei Strafverfahren geht es dabei um den Vorwurf, dass Trump versucht habe, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit im Amt zu halten.

ww/se (dpa, afp, ap, rtr)

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