Twitter-Hack: Polizei nimmt 17-Jährigen fest
1. August 2020Ein 17-Jähriger aus Florida soll hinter dem großangelegten Hackerangriff von Mitte Juli auf Twitter-Konten zahlreicher Prominenter stehen. Der Jugendliche wurde in Tampa an der Westküste des US-Bundesstaates festgenommen. Er sei der "führende Kopf" hinter dem Hackerangriff gewesen, bei dem unter anderem die Twitter-Konten von Ex-Präsident Barack Obama, Microsoft-Gründer Bill Gates und Tesla-Chef Elon Musk gekapert worden waren, erklärte Staatsanwalt Andrew Warren.
Gegen den 17-Jährigen ermittelt deshalb die Staatsanwalt in Florida, weil er nach örtlichem Recht als Erwachsener zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das wäre nach Bundesrecht nicht möglich, was möglicherweise zu einer geringeren Strafe führen könnte.
Drakonische Strafen
Gegen zwei weitere Verdächtige wird nach Bundesrecht ermittelt. Dabei handelt es sich um einen 19-Jährigen aus Großbritannien und einen 22-Jährigen aus Orlando in Florida. Dem Briten mit dem Spitznamen "Chaewon" werden Verschwörung zum Betrug, Geldwäsche und Zugang zu einem geschützten Computer zur Last gelegt. Ihm könnten bis zu 45 Jahre Haft drohen.
Der US-Amerikaner mit dem Online-Pseudonym "Rolex" soll sich wegen Beihilfe zum Zugang zu einem geschützten Computer verantworten, was mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet wird.
Bei dem beispiellosen Twitter-Hack waren die Konten zahlreicher Prominenter gekapert worden - neben den bereits genannten Obama, Gates und Musk waren auch der demokratische Präsidentschaftsbewerber Joe Biden und der Rapper Kanye West sowie Amazon-Gründer Jeff Bezos und der Investor Warren Buffett betroffen. Auch Firmen-Accounts, etwa von Apple, wurden gehackt. Die Accounts riefen Nutzer in Tweets dazu auf, die Kryptowährung Bitcoin auf ein bestimmtes Konto zu schicken - verbunden mit dem Versprechen, den Betrag doppelt zurückzuzahlen. Dabei kamen nach Angaben der Ermittler mehr als 100.000 US-Dollar zusammen.
rb/mak (afp, ap, dpa, rtr)
Eine frühere Fassung des Artikels zeigte das Bild des festgenommenen Jugendlichen unverpixelt. Dies entspricht nicht unseren journalistischen Grundsätzen, da sowohl die Unschuldsvermutung gilt als auch die Interessen eines Minderjährigen bei der Berichterstattung über Straftaten besonderen Schutz genießen. Das Bild wurde ausgetauscht. Die Redaktion bittet, den Fehler zu entschuldigen.