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Umsatzsteuerbetrug: Ebay & Co sollen haften

1. August 2018

Internet-Plattformen wie Ebay oder Amazon sollen künftig für Umsatzsteuerbetrug bei Verkäufen über ihre Seiten haften. Dadurch sollen die Steuereinnahmen um hunderte Millionen Euro jährlich erhöht werden.

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Symbolbild Online-Handel
Bild: picture alliance/dpa/J. Büttner

"Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz  der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Ab 2019 müssten dem Kabinettsbeschluss zufolge Verkaufsplattformen im Internet wie Amazon und Ebay dafür sorgen, dass auch ausländische Händler bei den Finanzämtern registriert sind. Geschieht dies nicht, stehen die Internetkonzerne für die Steuerausfälle in der Haftung. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf von Waren nutzen.

"Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland", so Finanzminister Scholz. Der Schaden für den Fiskus durch die Unterschlagung der Steuer wird auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt.

Zahlen, die das Ausmaß verdeutlichen

Die Finanzminister Baden-Württembergs und Hessens, Edith Sitzmann und Thomas Schäfer, lobten den Beschluss des Kabinetts, mit dem sich der Bund einer Initiative der Länder angeschlossen habe. Sie verwiesen auf Zahlen beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln, wo sich die Zahl registrierter Online-Händler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan von Mai 2017 bis Ende Juli auf 2835 mehr als versechsfacht habe.

Interessenverband fordert Fristverlängerung

Grundsätzliche Zustimmung kam von Handelsverbänden in Deutschland, die aber zugleich vor einem zu hohen bürokratischen Aufwand warnten. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) monierte, dass nicht nur ausländische, sondern auch inländische Händler Bescheinigungen vorlegen müssten. "Das führt zu erheblichem Aufwand, obwohl inländische Anbieter ohnehin in Deutschland erfasst sind und regelmäßig geprüft werden", so der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Volker Treier.

Außerdem fehle es an einer digitalen Lösung, denn die Verwaltung könne entsprechende Anträge und Bescheinigungen bis auf weiteres nicht digital bearbeiten. Der Bundesverband Online-Handel fordert eine Fristverlängerung für die über 200.000 deutschen kleinen und mittleren Händler. Andernfalls führe die Umsetzung des neuen Gesetzes im Weihnachtsgeschäft zu einer Gefährdung des Online-Handels in Deutschland..

Eine Stadt kämpft gegen Amazon

Konzerne sind nur im Prinzip einverstanden

Amazon will das Vorhaben nicht kommentieren, ein Sprecher sagt aber: "Wir sperren ein Verkäufer-Konto umgehend, wenn uns eine deutsche  Steuerbehörde benachrichtigt, dass ein Verkäufer sich nicht an seine steuerrechtlichen Pflichten hält." Auch ein Ebay-Sprecher betont: "Wir haben keinerlei Toleranz für Händler, die bei ihren Geschäften auf dem Ebay-Marktplatz ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen."

Die Gesetzespläne stoßen bei Ebay auf Kritik, weil sie vor der geplanten EU-Regelung 2021 in Kraft treten sollen: "Alleingänge, die zu einer rechtlichen Zersplitterung führen, stellen für global agierende Unternehmen eine enorme Belastung dar."

dk/kle (dpa, rtr)