UN-Resolution gegen Internet-Spionage
26. November 2013Deutsche Diplomaten zeigten sich am Sitz der Vereinten Nationen in New York dennoch zufrieden. "Zum ersten Mal stellt diese Resolution im Rahmen der Vereinten Nationen fest, dass die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen", sagte der deutsche UN-Botschafter Peter Wittig. Der Text mache außerdem deutlich, dass "ungesetzliche und willkürliche Überwachung" die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit verletzen können.
Ausdrücklich erwähnt die Resolution auch mögliche Rechtsverletzungen durch Spähprogramme von Geheimdiensten im Ausland. Die USA und ihre Partner im Geheimdienstbündnis "Five Eyes" hatten in den Verhandlungen über den Text dagegen die Auffassung vertreten, dass internationales Recht sie lediglich zum Schutz der Privatsphäre von Bürgern auf ihrem eigenen Staatsgebiet verpflichte.
Datenschutz im Internet bleibt auf der UN-Agenda
"Auch wenn Sorgen über die öffentliche Sicherheit das Sammeln und den Schutz bestimmter vertraulicher Informationen rechtfertigen mögen, müssen Staaten sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen entsprechend internationalem Menschenrecht voll nachkommen", heißt es in dem Dokument. Alle Regierungen werden aufgerufen, ihre "Verfahren, Praktiken und Gesetze" bei der Überwachung von Kommunikation zu überprüfen und Verletzungen der Privatsphäre ein Ende zu setzen. Ausdrücklich genannt werden die USA oder andere Staaten dabei aber nicht.
Deutschland und Brasilien erreichten zudem, dass UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay im kommenden Jahr einen Bericht über geheimdienstliche Überwachungsprogramme und den Schutz der Privatsphäre vorlegen soll. Die Vollversammlung soll dann ab September 2014 ausführlich über dieses Thema beraten. Damit bleiben die Fragen von Datenschutz und Privatsphäre auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen.
Politische und moralische Kraft
Die Spionage-Allianz "Five Eyes", der neben den USA auch Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland angehören, konnte den Resolutionsentwurf in einigen Passagen allerdings abschwächen. So wird in der endgültigen Fassung das massenhafte Abschöpfen von Informationen und das Ausspähen im Digitalbereich nicht mehr direkt als "Menschenrechtsverletzungen" verurteilt. Stattdessen ist jetzt nur noch von "negativen Auswirkungen" die Rede, die diese Spähprogramme auf die Wahrnehmung der Menschenrechte haben könnten.
Nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses besteht an der Annahme in der Vollversammlung der 193 UN-Mitglieder kein Zweifel. Anders als Resolutionen des Sicherheitsrats sind die Entschließungen der Vollversammlung rechtlich nicht bindend. Allerdings können sie eine bedeutende politische und moralische Kraft entfalten.
gmf/re (afp, dpa, epd, rtre)