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UN erheben schwere Vorwürfe gegen Burundi

4. September 2017

Folter, willkürliche Festnahmen, Hinrichtungen - die Vereinten Nationen werfen den Behörden in Burundi schwere Menschenrechtsverletzungen vor. Die internationale Strafjustiz müsse eingreifen.

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Burundi Gewalt Proteste
Bild: Teddy Mazina/DW

Die Untersuchungskommission zu Burundi des UN-Büros für Menschenrechte hat zahlreiche Fälle von Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen, sexueller Gewalt und des Verschwindenlassens von Regierungsgegnern in dem ostafrikanischen Kleinstaat dokumentiert. Verantwortlich dafür sei "die höchste Ebene des Staates". Der Internationale Strafgerichtshof müsse so bald wie möglich ein Verfahren eröffnen. Für die Untersuchung waren seit 2015 etwa 500 Augenzeugen interviewt worden.

"Klima der Angst"

In Burundi herrsche ein "Klima der Angst", schreiben die UN-Ermittler in ihrem Bericht. Es gebe "ausreichenden Grund für die Annahme, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt wurden und werden". Der Vorsitzende der Ermittlungskommission, Fatsah Ouguergouz, zeigt sich schockiert über die Befunde: "Wir sind erschüttert angesichts des Ausmaßes und der Brutalität dieser Rechtsverstöße."

Die Ermittler machen Präsident Pierre Nkurunziza selbst und sein Umfeld verantwortlich für Entscheidungen, "die zu schweren Menschenrechtsverletzungen führten". Mutmaßliche Drahtzieher und Täter säßen im Geheimdienst, bei der Polizei, im Militär und in der Regierungspartei.

Die gegenwärtige Krise in Burundi hatte im Frühjahr 2015 begonnen, als Präsident Nkurunziza seine Kandidatur für eine dritte Amtszeit bekannt gab. Nach Ansicht der Opposition verstieß er damit gegen die Verfassung. Nkurunziza reagierte mit massiver Repression auf die Kritik.

Gericht muss rasch handeln

Eine Verfolgung der Verantwortlichen in Burundi sei nicht zu erwarten, weswegen sich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag des Falls annehmen müsse, heißt es in dem Bericht. Das Gericht müsste dabei rasch handeln: Im vergangenen Jahr kündigte Burundi seinen Austritt aus dem Strafgerichtshof an, er soll am 27. Oktober wirksam werden. Danach könnte der Strafgerichtshof Ermittlungen gegen Burundi nur noch dann aufnehmen, wenn er damit vom UN-Sicherheitsrat beauftragt wird.

Das Ermittlungskomitee zu Burundi war vergangenes Jahr vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzt worden. Nach UN-Schätzungen sind inzwischen 400.000 Menschen vor der Gewalt in Burundi geflohen.

Ethnische Spannungen drohen aufzuleben

Seit der Unabhängigkeit von Belgien im Jahr 1962 hat Burundi immer wieder lange Phasen blutiger Gewalt erlebt. Die Bevölkerungsstruktur ähnelt jener im benachbarten Ruanda - eine Tutsi-Minderheit steht einer lange Zeit benachteiligten Hutu-Mehrheit gegenüber. Zuletzt standen sich die beiden Gruppen zwischen 1993 und 2006 in einem Bürgerkrieg gegenüber, in dem 300.000 Menschen getötet wurden.

Die UN-Ermittler werfen burundischen Regierungsvertretern in ihrem Bericht vor, Vorbehalte zwischen den Gruppen aus politischen Gründen zu schüren. Dies laufe zwar nicht auf "direkte Anstachelung zum Völkermord" hinaus, trage aber "zu einem Klima gefährlichen Hasses" bei, der die alten ethnischen Spannungen wieder aufleben lassen könnte.

cr/rb (dpa, afp)