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Orgelbau und Orgelmusik sollen UNESCO-Welterbe werden

22. März 2016

Sie ist ein jahrtausendealtes Kulturgut in Deutschland: die Orgel. Schon bald könnten Orgelbau und -musik offiziell immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe werden.

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Silbermann-Orgeln, Foto: Ralf Menzel
Bild: Ralf Menzel

Die deutsche Bundesregierung hat den Orgelbau und die Orgelmusik für die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" der UNESCO vorgeschlagen. Diese Liste würdigt kulturelle Ausdrucksformen aus aller Welt, bisher unter anderem bereits Tango, Capoeira und die Dudelsack-Kultur. Diese Traditionen und Bräuche werden von Generation zu Generation weitergegeben und sollen die kulturelle Identität ihres jeweiligen Landes maßgeblich geprägt haben.

Orgelbau und Orgelmusik stehen schon seit Dezember 2014 auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes in Deutschland, doch nun könnten sie es als eines der ersten deutschen, nicht-dinglichen Kulturgüter auch auf die internationale Liste schaffen.

"Wir sind sehr glücklich darüber, dass der Orgelbau und die Orgelmusik zum UNESCO-Welterbe werden sollen", sagte ein Mitarbeiter vom Orgelbauer Johannes Klais aus Bonn. "Es ist wichtig, weil damit den Menschen die langjährige Tradition ins Bewusstsein gebracht wird."

Für die Aufnahme in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes hat die Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands (VOD) einen Antrag eingereicht - und wartet dabei mit beeindruckenden Zahlen und Fakten auf: Mit 50.000 Instrumenten weist Deutschland die größte Dichte an Orgeln auf. Derzeit gibt es etwa 400 Orgelbaubetriebe mit etwa 2.800 Mitarbeitern in Deutschland. Rund 100 Orgeln werden jährlich neu gebaut. Viele Innovationen im Orgelbau sind durch deutsche Orgelbauer und Komponisten entstanden.

Eine Musiktradition lebendig halten

"Mit dem Rückgang der Kirche im Alltag in Deutschland und Europa nimmt das Wissen über die Orgel und ihre Musik auch ab", befürchtet man bei dem Bonner Unternehmen Johannes Klais Orgelbau. "Die Orgel wird meistens als Kircheninstrument wahrgenommen. Als UNESCO-Welterbe würde ein Stück europäischer Musiktradition erhalten bleiben."

Genau das ist das Konzept des immateriellen Kulturerbes: Das kulturelle Erbe soll lebendig gehalten werden. Im Jahr 2003 verabschiedete die UNESCO hierzu das "Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes". Deutschland hat die Konvention erst im Jahr 2013 ratifiziert. Mittlerweile stehen auf der deutschen Liste des immateriellen Kulturerbes bereits 34 lebendige Kulturformen: vom Brotbacken bis hin zum Sternsingen am Dreikönigstag - und eben auch der Orgelbau und die Orgelmusik. Ob letztere dann tatsächlich auch auf der weltweiten Liste der UNESCO landen, entscheidet sich erst im Jahr 2017.

jm/nf (epa,kna)