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Union beharrt auf Asylpaket II

8. Februar 2016

Im neuen Koalitionsstreit über das Asylpaket II lehnen CDU und CSU Zugeständnisse an die SPD ab. Kanzleramtsminister Altmaier geht davon aus, dass der Gesetzentwurf unverändert in den Bundestag eingebracht wird.

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Kanzleramtschef Peter Altmaier (Foto: picture-alliance/dpa/W. Kumm)
Bild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Im Ersten Deutschen Fernsehen wies Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU, Artikelbild) darauf hin, dass das Vorhaben im Kabinett "mit den Stimmen aller Minister der Sozialdemokraten, von CDU und CSU" beschlossen worden sei. Daher gehe er davon aus, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) bei einem Gespräch an diesem Montag eine entsprechende Einigung erzielten.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer kritisierte solche bilateralen Nachverhandlungen. "Nach der Kabinettsentscheidung ist das Asylpaket II nicht mehr die Angelegenheit von zwei Ministern, sondern Sache des Parlaments", sagte er der Deutschen Presse-Agentur: "Fix ist fix. Eine solche Verfahrensänderung lassen wir gar nicht erst einreißen."

Im Mittelpunkt des neuerlichen Streits steht die Frage, ob es bestimmten minderjährigen Flüchtlingen verboten werden soll, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen. SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte dem ARD-Hauptstadtstudio gesagt, dies sei mit ihm nicht abgesprochen gewesen - und damit am Wochenende große Irritationen beim Koalitionspartner ausgelöst. Die Opposition reagierte mit Spott auf die neuen Querelen.

"Absprachen mit der SPD werden zur Zitterpartie"

"Wer den uneingeschränkten Familiennachzug zu Minderjährigen will, der schafft einen Anreiz dafür, Kinder alleine auf eine lebensgefährliche Reise zu schicken - das ist nicht human, sondern unverantwortlich", sagte Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) mit Blick auf die SPD der "Rheinischen Post".

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt beklagte Unzuverlässigkeit und Wankelmut beim Koalitionspartner. "Absprachen mit der SPD werden zur Zitterpartie. Schon zum zweiten Mal stellen die Sozialdemokraten den Kompromiss zum Familiennachzug infrage", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". "Da stellt sich schon die Frage, was Absprachen und Treffen mit dem SPD-Parteivorsitzenden eigentlich noch wert sind."

Die Koalitionsspitzen hatten sich Ende Januar nach langen Debatten in einem zweiten Anlauf auf das Asylpaket II verständigt. Am Mittwoch hatte das Kabinett die Pläne beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, für bestimmte Flüchtlingsgruppen den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Gelten soll dies für Menschen mit subsidiärem Schutz - eine derzeit nur kleine Gruppe. Es handelt sich um jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig in Deutschland bleiben dürfen.

Die umstrittene Aussetzung des Elternnachzugs für subsidiär Schutzbedürftige würde nach Angaben des Bundesinnenministeriums nur wenige Jugendliche treffen. Nach einem internen Vermerk des Ministeriums, der der "Frankfurter Rundschau" vorliegt, stellen die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge keinen Asylantrag, sondern erwirken eine Duldung. Im Jahr 2014 hätten lediglich 214 und im Jahr 2015 nur 105 Minderjährige den sogenannten subsidiären Schutz zugesprochen bekommen, der von der aktuellen Gesetzesverschärfung betroffen wäre, heißt es in dem Papier. Bisher sei das Phänomen also "von eher geringer Relevanz gewesen", schreibt das Ministerium. Allerdings lägen vollständige Zahlen für die Entwicklung seit dem Sommer 2015 noch nicht vor.

Neue Forderungen aus der CDU

Derweil wird in der CDU-Führung der Ruf nach weiteren Verschärfungen des Asylrechts laut. CDU-Vize Thomas Strobl forderte in der Zeitung "Die Welt", Asylbewerbern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht künftig frühestens nach fünf Jahren und nur unter Bedingungen zu ermöglichen.

Nach seinen Vorstellungen sollten Zuwanderer dafür "einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können", Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung besitzen und keine Straftaten begangen haben. Zudem sollten sie nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die bestehende Regelung schaffe keine Integrationsanreize: "Wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist und hier drei Jahre lebt, darf unbefristet in Deutschland bleiben", so Strobl - und das unabhängig etwa von Deutschkenntnissen oder einem Arbeitsplatz.

gri/ago/kle (dpa, afp, kna, rtr)