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Urteil in Karlsruhe - Das höchste deutsche Gericht kippt Regeln zur Speicherung von Telefondaten

Videoassistenten2. März 2010

Es ist ein Urteil im Sinne von "Ja, aber": grundsätzlich dürfen die Daten von Telefon- und Internetverbindungen hierzulande gespeichert werden, aber nicht so, wie es derzeit geschieht - das ist im Kern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Vorratsdatenspeicherung. Seit 2008 sind Telekommunikations-anbieter verpflichtet, ein halbes Jahr lang sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern - für den Anti-Terrorkampf, auch ohne konkreten Verdacht. 35.000 Bürger, so viele wie nie zuvor, hatten dagegen geklagt.

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