US-Geheimdienst darf weiter ausspähen
20. Juli 2013Die Ausspäh- und Überwachungsprogramme des US-Geheimdienstes NSA, mit denen auch in Deutschland zigtausendfach Daten von Telefon- und Internetnutzern gesammelt worden sein sollen, haben zwar weltweit für Empörung gesorgt. Dennoch hat sich die US-Regierung von einem Gericht die Genehmigung zur weiteren Erfassung von Telefondaten geben lassen.
Die Erlaubnis für das Überwachungsprogramm sei am Freitag ausgelaufen und habe daher erneuert werden müssen, teilte das Büro des obersten Chefs der US-Geheimdienste, James Clapper, mit. Dem Antrag sei das Gericht für die Überwachung der Geheimdienste (Foreign Intelligence Surveillance Act Court) nun nachgekommen. Wann genau das zuständige Gericht die Genehmigung zur Telefondatensammlung nach dem Auslandsspionage-Gesetz FISA verlängert hat, wurde nicht mitgeteilt.
Normalerweise bleiben Entscheidungen des Gerichts geheim. "Angesichts des erheblichen und anhaltenden öffentlichen Interesses an dem Programm zur Sammlung der Telefonverbindungsdaten" habe man sich aber dazu entschieden, den Antrag der Regierung und dessen Genehmigung durch das Gericht öffentlich zu machen, heißt es in der Mitteilung Clappers.
Datenschutzabkommen nach Kyoto-Vorbild
Das gigantische US-Ausspähprogramm, das der frühere Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden Anfang Juni enthüllt hat, hat in Deutschland und anderen europäischen Ländern zu einer heftigen Debatte geführt.
Angesichts der Enthüllungen über das Überwachungsprogramm "Prism" drängt Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ein globales Datenschutzabkommen nach dem Vorbild des Kyoto-Protokolls für den Klimaschutz.
Deutschland prüfe eine Initiative, den UN-Pakt für bürgerliche und politische Rechte zu ergänzen, sagte Merkel der "Welt am Sonntag". In einem Zusatzprotokoll könnte ein Bekenntnis zu einem "zeitgemäßen und weitreichenden Datenschutz" verankert werden.
Zugleich zeigte sich Merkel offen für eine Überarbeitung der europäischen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung und für eine Verringerung der Speicherfristen von sechs auf drei Monate. Sie könne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht vorgreifen, aber "denkbar wäre das", sagte Merkel.
kis/det/qu (dpa, rtr)