US-Richter weist Wyomings Klage gegen VW ab
1. September 2017Der Volkswagen-Konzern hat im Abgas-Skandal einen wertvollen Erfolg vor einem US-Gericht verbucht. Eine Klage des Bundesstaates Wyoming wurde vom zuständigen Richter Charles Breyer in San Francisco abgewiesen. Der Richterspruch könnte auch den Ton setzen für ähnliche Klagen von rund einem Dutzend Staaten und einigen Landkreisen, die in Texas anhängig sind.
Wyoming hatte gerichtlich Strafen gegen VW wegen der durch die Abgasmanipulation entstandenen Umweltschäden durchsetzen wollen. Richter Breyer erklärte, zwar sei Volkswagen in der Tat verantwortlich für Manipulationen. Verletzungen des Luftreinhaltegesetzes "Clean Air Act" seien jedoch Angelegenheit des US-Umweltamts EPA und nicht der Staaten. Der Kongress habe entschieden, dass die Umweltbehörde in der besten Position sei, über Schadensregulierungen zu befinden.
Laufen Klagen weiterer US-Staaten gegen VW ins Leere?
VW zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Die Entscheidung dürfte den deutschen Autobauer vor weiteren Milliardenkosten bewahren, insbesondere da sie auch Ansprüchen anderer US-Bundesstaaten einen Riegel vorschieben könnte, die über bereits erzielte "Dieselgate"-Vergleiche hinausgehen. Eine Klage der Bundesbehörde hatte VW mit einem milliardenschweren Kompromiss beilegen können.
Der Konzern zahlt in den USA bereits 2,9 Milliarden Dollar Strafe für die erhöhte Verschmutzung durch seine Dieselautos. 25 Milliarden hatte das Unternehmen zugesagt, um Ansprüche von Käufern, Händlern, Umweltbehörden und Bundesstaaten zu erfüllen. Zudem hat das Unternehmen angeboten, eine halbe Million Dieselfahrzeuge zurückzukaufen.
VW beantragt Abweisung weiterer Klagen
Volkswagen hatte sich auch schon mit Wyoming und den meisten anderen Staaten im Streit über Ansprüche von Käufern verständigt, nicht jedoch in der Auseinandersetzung über verursachte Umweltschäden.
VW-Anwalt Robert Giuffra sagte, das Gericht habe anerkannt, dass Wyoming und anderen Staaten nicht gestattet werden könne, Volkswagen für das gleiche Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen, für das man schon mit Sanktionen von Bundesbehörden belegt worden sei. Deshalb wolle man nun beantragen, ähnliche Klagen abzuweisen.
rb/qu (dpa, rtr)