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Völkermord-Klage abgewiesen

10. Juli 2008

Das Massaker an Muslimen im bosnischen Srebrenica vor 13 Jahren bleibt für die Vereinten Nationen vorerst ohne gerichtliche Folgen. Ein niederländisches Gericht wies eine entsprechende Klage Überlebender ab.

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Mehrere Personen hinter einem Tisch in einem Saal (16.6.08, Den Haag - Niederlande, Quelle: dpa)
Die Überlebenden wollen in Berufung gehenBild: picture-alliance/dpa

Die Vereinten Nationen können wegen des Völkermordes in der bosnisch-muslimischen Enklave Srebrenica im Juli 1995 nicht gerichtlich belangt werden. Das urteilte ein Gericht in Den Haag am Donnerstag (10.07.2008). Zehn bosnische Frauen und die Stiftung "Mütter von Srebrenica" hatten den niederländischen Staat und die Vereinten Nationen auf Schadensersatz verklagt. Ihrer Auffassung nach hatten niederländische UN-Blauhelme die muslimische Bevölkerung nicht ausreichend gegen serbische Truppen geschützt.

In dem Zivilverfahren bestätigte das Bezirksgericht von Den Haag damit die Immunität der Vereinten Nationen, auch in Fällen von Völkermord. Von dieser Immunität, die in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben wurde, gebe es keine Ausnahme, erklärte das Gericht.

UN darf "nicht unkontrollierbar sein"

Mann zwischen weißen Grabsteinen (25.2.2007, Srebrenica - Bosnien-Herzegowina, Quelle: AP)
Rund 8000 Jungen und Männer starben während des Massakers in Srebrenica im Juli 1995Bild: AP

Die Anwälte der "Mütter von Srebrenica" kündigten Berufung gegen die Entscheidung an. Sie betonten, dass nach der UN- Menschenrechtskonvention jeder Bürger Zugang zu einem unabhängigen Gericht haben müsse. Es sei "unakzeptabel, dass die UN als einzige Organisation in der Welt unkontrollierbar sein soll". Notfalls wollen sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. "Wir können nicht hinnehmen, dass die UNO auch bei Völkermord Immunität besitzt", sagte Anwalt Alix Hagedorn. Ein Urteil dazu sei auch für die "Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen" wichtig.

Nach Ansicht der Richter in Den Haag genießen die UN aufgrund internationaler Verträge Immunität. Die Unantastbarkeit internationaler Organisationen garantiere deren Unabhängigkeit. Dadurch sei ausgeschlossen, dass nationale Richter beispielsweise UN-Personal in Friedenseinsätzen verurteilten, um deren Arbeit zu erschweren. Die Entscheidung betrifft nicht die Klage gegen den niederländischen Staat. Darüber soll im September weiter verhandelt werden.

Internationale Gerichte: Srebrenica war ein Völkermord

Die Enklave Srebrenica stand während des Bosnienkrieges unter dem Schutz einer niederländischen Einheit der Vereinten Nationen. Serbische Truppen unter General Ratko Mladic überrannten den Ort am 11. Juli 1995, anschließend deportierten und ermordeten sie 8000 Männer und Jungen. Die niederländischen Soldaten griffen bei der Deportation nicht ein und brachten nur diejenigen Bosnier in Sicherheit, die für die UN-Einheit arbeiteten.

Das Massaker von Srebrenica gilt als das schwerste in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Sowohl der Internationale Gerichtshof wie auch das UN-Kriegsverbrechertribunal stuften es als Völkermord ein. Die UNO räumte ihr Versagen beim Schutz der Muslime ein, ohne allerdings personelle Konsequenzen zu ziehen. (rri)

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