Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
28. November 2016Die Beschwerde wurde zusammen mit 32.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage mitteilte. An der Klage beteiligen sich Prominente wie die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Jesuit Friedhelm Hengsbach, die stellvertretende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Linke) sowie Vertreter des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV).
Die Bürgerrechtler hatten bereits gegen das Vorgängergesetz geklagt. Dieses hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für weitgehend verfassungswidrig erklärt. Die Datenschützer zeigten sich zuversichtlich, dass sie auch diesmal erfolgreich sein werden, da der Europäische Gerichtshof 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte.
Speicherung der Daten sei verfassungswidrig
Bundesregierung und Bundestag hatten im vergangenen Jahr beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Das neue "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" soll Telekommunikationsanbieter ab Mitte 2017 erneut verpflichten, IP-Adressen und andere Vorratsdaten für Behördenzwecke zu speichern.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses und der Informations- und Pressefreiheit. "Die Speicherung der Daten ist verfassungswidrig", sagte der Verfahrensbevollmächtigte, Rechtsanwalt Meinhard Starostik, in Karlsruhe. Die Beschwerde ergänze die Argumente der bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Beschwerden.
"Alle werden unter Generalverdacht gestellt"
"Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das, was uns am meisten Sicherheit garantiert: Unsere Freiheit," sagte "padeluun", ein nur unter diesem Namen auftretender Künstler und Netzaktivist, der auch einer der Vorsitzenden des Vereins Digitalcourage ist. Alle Menschen in Deutschland "mal eben präventiv zu überwachen", gehe gar nicht. "Das Gesetz muss weg", sagte der Bürgerrechtler. "Kriminelle wissen die Überwachung zu umgehen, alle anderen werden unter Generalverdacht gestellt. Das beschädigt massiv Rechtsstaat und Demokratie."
Die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland solle angesichts der Terroranschläge in Paris wieder eingeführt werden, sagte Rolf Gössner, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte. Allerdings habe die in Frankreich "exzessiv genutzte Vorratsdaten-Massenspeicherung" keines der schweren Attentate verhindern können. Das Gesetz sei ein "massiver Eingriff in das Menschenrecht auf Privatheit" und beeinträchtige auch die Menschenrechtsarbeit, so Gössner.
DJV: "Journalismus ohne Vertraulichkeit nicht möglich"
Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands, erklärte: "Journalismus ohne Vertraulichkeit ist nicht möglich. Der Staat muss die Pressefreiheit schützen und darf sie nicht durch ungezügelte Datensammelwut aushebeln." Katharina Nocun, Mitglied im Beirat des Whistleblower-Netzwerks e.V., wies darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung massiv den Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern, die im öffentlichen Interesse handeln gefährde. Eine Demokratie brauche überwachungsfreie Räume, in denen Whistleblower sich an Anwälte, Beratungsstellen und Journalisten wenden können, um Missstände aufzudecken.
mar/sti (dpa, epd)