Eilanträge zum Rundfunkbeitrag abgewiesen
22. Dezember 2020Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde nicht gefällt. Der Rundfunkbeitrag in Deutschland beträgt damit weiterhin 17,50 Euro im Monat, vorgesehen war eine Erhöhung um 86 Cent.
Den zusätzlichen Bedarf hatte eine unabhängige Kommission (KEF) ermittelt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen.
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender. Nach aktueller Rechtslage müssen einer Erhöhung die Landtage aller Bundesländer zustimmen.
Erhöhung könnte trotzdem kommen
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), hatte jedoch am 8. Dezember eine Vorlage für den Landtag zurückgezogen, die die Ratifizierung eines neuen Staatsvertrags vorsah. In dem sogenannten Medienänderungsstaatsvertrag wird die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab der kommenden vierjährigen Beitragsperiode geregelt.
Durch den Rückzug rettete Haseloff seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben neben den Eilanträgen auch reguläre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Über diese wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht kurzfristig befinden. Wann im Hauptsacheverfahren entschieden wird, ist offen. Letztendlich könnte die Beitragserhöhung aber doch noch kommen.
Die Deutsche Welle ist von der Entscheidung nicht betroffen. Der deutsche Auslandsrundfunk finanziert sich nicht über einen Rundfunkbeitrag der Nutzer, sondern über Steuern.
gri/qu (epd, dpa, afp)