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Hooligan-Demo in Hannover erlaubt

13. November 2014

Die für Samstag geplante Demonstration von Hooligans und Neonazis gegen Salafisten in Hannover kann stattfinden. Das Verwaltungsgericht Hannover kassierte mit seinem Beschluss eine Verbotsverfügung der Polizei.

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Verwaltungsgericht Hannover (Foto: picture alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Gericht erlaubte allerdings nur eine Versammlung unter Beschränkungen in der Innenstadt, wie ein Sprecher mitteilte. Der ursprünglich geplante Umzug durch die Stadt wird nicht stattfinden. Die Richter gaben damit einem Eilantrag des Anmelders gegen ein Verbot der Polizei teilweise statt. Zugleich teilte das Gericht ausdrücklich die Einschätzung der Polizeidirektion, das die Versammlung der Organisation "HoGeSa" (Hooligans gegen Salafismus) zuzuordnen sei.

Die Polizeidirektion habe die Möglichkeit, weitere Beschränkungen anzuordnen, hieß es. Die Behörde prüft zurzeit nach Angaben einer Sprecherin, ob sie gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegt.

Das hohe Gut der Versammlungsfreiheit

Gegen die Demonstration der Hooligans unter dem Motto "Europa gegen den Terror des Islamismus" hat sich ein breites Bürgerbündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Kirchen sowie ein Jugendbündnis formiert.

Das Verwaltungsgericht Hannover urteilte, die Kundgebung der Hooligans genieße grundsätzlich den Schutz der Versammlungsfreiheit. Die Veranstaltung sei sichtlich auf Meinungskundgabe gerichtet und nicht auf die Ausübung von Gewalt. Gefahren für die öffentliche Sicherheit könnten durch polizeiliche Beschränkungen abgewendet werden. Die Richter widersprachen damit der Einschätzung der Polizei. Diese hatte die Anti-Islam-Demo als Vorwand für Gewalt eingestuft und ein vollständiges Verbot verhängt.

Polizei: Kein Akt der Meinungsäußerung

Dem hielt das Gericht entgegen, dass sich der Anmelder öffentlich von Gewalt distanziert und eine "Hausordnung Hannover" aufgestellt habe. Zudem seien nicht alle erwarteten Teilnehmer dem Kern der Hooligans zuzurechnen, sondern nur bis zu 800. Zwar seien "die Aktionsformen des Hooliganismus mit dem Versammlungsrecht unvereinbar". Gleichwohl dürften auch Hooligans am gesellschaftlichen Prozess der Meinungsbildung teilhaben. Das Gericht untersagte einen Demonstrationszug durch die Stadt und begrenzte die Kundgebung auf einen Ort hinter dem Hauptbahnhof. Der Veranstalter muss außerdem für eine große Anzahl von Ordnern sorgen.

Die Polizei hatte ihr Verbot mit der Überzeugung begründet, die angemeldete Versammlung diene nicht in erster Linie der kollektiven politischen Meinungsäußerung - vielmehr suchten Teilnehmer die gewalttätige Auseinandersetzung. Vor knapp drei Wochen hatte sich ein Bündnis von Hooligans und Neonazis unter Beteiligung von HoGeSa in Köln mit 4500 Demonstranten harte Auseinandersetzungen mit der Polizei geliefert. Fast 50 Beamte wurden dabei verletzt.

Köln Hooligans Ausschreitungen 26.10.2014 Foto: Reuters)
Gewaltbereit: Hooligans bei Anti-Islam-Demo in KölnBild: Reuters/Wolfgang Rattay

Hooligans wollen den "Kick" der Gewalt

Die Polizei in Hannover ist nach eigenen Angaben auf den Fall vorbereitet, dass die Verbotsverfügung keinen Bestand hat. Laut einer Polizeisprecherin gibt es bereits 19 Anmeldungen für Gegendemonstrationen.

Der Fußball-Fanforscher Gunter A. Pilz aus Hannover rechnet für Samstag mit weiteren Krawallen, weil die Kundgebung der Hooligans auch die linksautonome Szene auf den Plan rufe. Hooligans seien stark von Gewalt fasziniert und verabredeten sich gezielt zu Schlägereien, um sich einen "Kick" zu holen, sagte er dem epd. Allerdings hätten sich bei Demonstrationen in Mannheim und Dortmund gezeigt, dass sie auch friedlich bleiben könnten. Mit den Protesten gegen den Islamismus werben die Hooligans laut Pilz gezielt um gesellschaftliche Anerkennung.

gmf/sti (epd, afp, dpa)