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Warschau gibt sich kämpferisch

Bartosz Dudek 20. Mai 2016

Der Ton zwischen Polen und der EU verschärft sich. Bis Montag soll Warschau nachweisen, dass es die volle Rechtsstaatlichkeit respektiert - so die Forderung aus Brüssel. Die polnische Regierung hält dagegen.

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Polen Premierministerin Beata Szydlo
Bild: Imago/newspix

Fünf Tage Zeit hat die polnische Regierung von der Europäischen Kommission bekommen. Bis Montag soll Warschau glaubhaft nachweisen, dass die umstrittene Reform des Verfassungsgerichts rückgängig gemacht wird. Die Kommission erwartet, dass die polnische Regierung zumindest einen Teil der Maßnahmen unternimmt, die zurück zur vollen Rechtstaatlichkeit führen.

Ein unerhörtes Ultimatum, glaubt man in Warschau. "Nicht Polen hat ein Problem mit seinem Ruf und seiner Glaubwürdigkeit, sondern die EU-Kommission", lautete die Botschaft der polnischen Ministerpräsidentin Beata Szydło in Richtung Brüssel. "Die polnische Regierung wird nie einem Ultimatum nachgeben", fügte sie hinzu.

Suche nach einer Lösung

Obwohl sich die Premierministerin im polnischen Parlament kämpferisch gibt, liegt es nahe, dass Warschau bald konkrete Schritte unternehmen muss. Erstens könnten die noch von der Vorgängerregierung im Jahr 2015 gewählten Richter des Verfassungsgerichts vereidigt werden - damit wäre das Gericht handlungsfähiger. Zweitens könnte die Regierung das Urteil des Verfassungsgerichts vom März 2016 anerkennen, das in eigener Sache urteilte. Die Richter haben entschieden, dass die Reform des Verfassungsgerichtes nicht verfassungskonform sei. Die national-konservative Regierung weigert sich jedoch, dies anzuerkennen. Ihrer Meinung nach hätte das Gericht nach neuen und nicht nach alten Regeln entscheiden müssen. Doch die neuen Regeln seien so gesetzt, dass das Gericht praktisch lahmgelegt sei, behaupten die Kritiker.

Das Verfassungsgericht in Warschau (Foto: dpa)
Das Verfassungsgericht in WarschauBild: picture-alliance/dpa/P.Supernak

Sollte Warschau der Aufforderung aus Brüssel innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachkommen, wird die EU-Kommission den nächsten Schritt in dem seit Jahresbeginn laufenden Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen einleiten. Konkret bedeutet dies, dass die Kommission ihre Stellungnahme publizieren würde, in der auf die bisher festgestellten Defizite hingewiesen wird. Die konservative Tageszeitung "Rzeczpospolita" zitiert aus dem vertraulichen Entwurf der Stellungnahme, dass in Polen keine demokratischen Standards eingehalten würden und der Streit um das Verfassungsgericht eine Gefährdung des Rechtstaats sei. Die Folge: Die in den EU-Verträgen garantierten Menschenrechte können in Polen nicht eingehalten werden, so der von der polnischen Zeitung zitierte Entwurf.

Nach der Veröffentlichung würde Warschau 14 Tage Zeit für eine offizielle Stellungnahme erhalten. Fällt diese nicht zufriedenstellend aus, würde die EU-Kommission Empfehlungen an Warschau aussprechen, die umgesetzt werden sollen - so sieht es die dann zum ersten Mal in der Geschichte der EU angewandte Prozedur vor. Geschieht es nicht, würde die dritte Stufe des Verfahrens eingeleitet, die zum Entzug der Stimmrechte im Europäischen Rat führen kann.

Doch eine solche Entscheidung kann nur einstimmig gefällt werden. Polens politischer Verbündeter Ungarn hat bereits erklärt, dieses Ansinnen nicht unterstützen zu wollen.

Warschau ist "überrascht"

Die Regierung von Beata Szydło zeigt sich "überrascht" von diesem neuen Vorgehen der EU, heißt es aus Regierungskreisen. Nach Angaben der Zeitung "Rzeczpospolita" habe die Ministerpräsidentin wenige Tage zuvor mit dem zuständigen EU-Kommissar Frans Timmermans telefoniert und dabei ihr Entgegenkommen in entscheidenden Punkten signalisiert. Der Termin bis Montag sei jedoch "unrealistisch", erklärte Regierungssprecher Jacek Bochenek. Das neue Gesetz zum Verfassungsgericht könne erst im Juni im Parlament diskutiert werden.

Die gesetzte EU-Frist könnte auch zur Folge haben, dass es für die national-konservative Regierung "schwerer sein wird, Brüssel zu vertrauen", meint Andrzej Stankiewicz, Kommentator bei der Zeitung "Rzeczpospolita". Wie groß die Enttäuschung über die fünftägige Frist für die Ministerpräsidentin ist, war am Freitag im polnischen Parlament zu sehen: In ihrer Ansprache griff sie Brüssel scharf an und betonte Polens Souveränität.

Roland Freudenstein von der Brüsseler Denkfabrik "Wilfred Martens Centre for European Studies" (WMCES) meint, Szydlo wolle damit den Eindruck erwecken, es gehe hier um ein Konflikt zwischen den europäischen Institutionen und Polen. "So ist es aber nicht", betont der Experte. Es gehe vielmehr um die Einhaltung der "Spielregeln", zu denen sich Polen beim EU-Beitritt verpflichtet habe. Daher sei "dieser Ton der Konfrontation zwischen Polen und Brüssel völlig unverständlich", urteilt Freudenstein. "Die EU hat vier Monate lang auf eine konstruktive Antwort Polens gewartet, daher kann von einem Ultimatum keine Rede sein."

Keine gesichtswahrende Lösung möglich?

Das Problem liege aber woanders, meint Artur Nowak-Far, Professor für Europäisches Recht an der Warsaw School of Economics (SGH). Die Regierung zeige keine Bereitschaft zum Entgegenkommen, weil sie sich selbst juristisch und politisch in eine Lage manövriert habe, die ihr kaum Handlungsspielraum lasse. Diese Lage erlaube es ihr jetzt nicht, gesichtswahrend aus der Klemme zu kommen, so Nowak-Far.

Wie Roland Freudenstein hält auch er Sanktionen gegen Polen am Ende des Verfahrens allerdings für unwahrscheinlich. Beide fürchten einen großen Image-Schaden: "Diese Schwächung der polnischen Glaubwürdigkeit, zu der auch der Streit um das Verfassungsgericht beiträgt, schadet den Interessen Polens", gibt Freudenstein zu bedenken. Mehr noch: Das Verfahren kann zwar nicht unmittelbar, aber doch längerfristig finanzielle Konsequenzen haben. "Die Regierungspartei PiS hat große Zweifel, was die Zukunft des europäischen Projekts betrifft. In einer solchen Situation kann man nicht erwarten, dass in einem entscheidenden Moment wie den Haushaltverhandlungen polnische Interessen berücksichtigt werden", befürchtet er.