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Politik

Weg frei für Völkermord-Prozess gegen Myanmar

22. Juli 2022

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat sämtliche Einwände Myanmars gegen eine Klage zurückgewiesen. Damit kann der Prozess vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen starten.

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Indonesien Myanmar Rohingya Flucht Genozid
Ankunft in Indonesien: Um den überfüllten Camps in Bangladesch zu entkommen, machen sich immer wieder Angehörige der Rohingya in Booten auf den WegBild: CHAIDEER MAHYUDDIN/AFP

Mit dem Vorwurf des Völkermords an der muslimischen Rohingya-Minderheit in Myanmar hatte das westafrikanische Land Gambia das Verfahren beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingeleitet. Eine Beschwerde des Militärregimes des südostasiatischen Landes dagegen wurde nun von dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in allen Punkten zurückgewiesen. Vertreter der Militärführung hatten erklärt, dass das Gericht nicht zuständig sei. 

Start des Hauptverfahrens unklar

Damit kann der Völkermord-Prozess gegen Myanmar beginnen. Wann nun das Hauptverfahren beginnen wird, ist noch nicht festgelegt. Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof können sich über Jahre hinziehen.

Myanmar hatte argumentiert, dass Gambia nicht als Kläger auftreten dürfe. Es sei in dieser Sache nicht selbst betroffen und fungiere nur als Vertreter der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die selbst keine Klage einreichen dürfe. Doch das Gericht sah keine rechtliche Grundlage für diese Einwände.

Niederlande | Den Haag | Friedenspalast Internationaler Gerichtshof
Der Friedenspalast in Den Haag ist Sitz des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten NationenBild: Daniel Kalker/picture alliance

Das Militär in Myanmar soll 2017 Tausende Angehörige der Rohingya ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt haben. Mehr als 700.000 Rohingya flohen ins Nachbarland Bangladesch.

Pflicht zum Schutz der Rohingya

Es ist bereits die zweite Niederlage Myanmars in diesem Verfahren. Schon vor etwa zwei Jahren hatte das UN-Gericht in einem Zwischenurteil den Klägern recht gegeben und Myanmar zum sofortigen Schutz der Rohingya verpflichtet. Die damals amtierende Regierungschefin und Friedensnobelpreisträgerin, Aung San Suu Kyi, hatte in Den Haag alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie wurde nach dem Putsch von 2021 inhaftiert.

Nach Ansicht von Rechtsaktivisten und Menschenrechtlern hat es jedoch keinen nennenswerten Versuch gegeben, die systematische Verfolgung der muslimischen Minderheit zu beenden. Den Rohingya wird immer noch die Staatsbürgerschaft und die Bewegungsfreiheit in Myanmar verweigert. Zehntausende sind seit einem Jahrzehnt in elenden Vertriebenenlagern eingesperrt.

uh/rb (dpa, afp, rtr)