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Flüchtlinge klagen gegen das BAMF

8. August 2016

Sie warten mindestens drei Monate auf die Aufnahme ihres Asylverfahrens - in vielen Fällen deutlich länger: Viele Flüchtlinge sind mit der langsamen Bearbeitung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unzufrieden.

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Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Paderborn beraten eine geflüchtete Familie (Foto: DW/ S.Pabst)
Bild: DW/S. Pabst

Ende Mai waren bundesweit knapp 5800 sogenannte Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Die Behörde bestätigte entsprechende Informationen des hessischen Radiosenders hr-Info. Weil Geflüchteten die Asylverfahren zu lange dauern, wollen sie vor Gericht ziehen. Die Zahl ihrer Klagen nimmt deutlich zu. Waren es zum Jahresende 2015 noch knapp 2300 Untätigkeitsklagen gewesen, ist die Zahl seit Ende März (3271) um rund 80 Prozent gestiegen.

Die Gesamtzahl der Klagen könnte laut hr-Info sogar noch höher sein. Denn das BAMF erfasse nach eigenen Angaben nur Klagen von Asylbewerbern mit laufenden Asylverfahren. Klagen auf Aufnahme eines Verfahrens könnten statistisch nicht erfasst werden, weil diese Flüchtlinge noch kein Aktenzeichen hätten, teilte eine Sprecherin mit.

Untätigkeit, wenig Personal und fehlende Digitalisierung

Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn eine Behörde nicht innerhalb von in der Regel drei Monaten über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheidet. Das Bundesamt erklärte die steigende Zahl der Klagen mit der Zunahme der Verfahren: Im ersten Halbjahr habe sich die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. In dieser Zeit seien knapp 400.000 Anträge entgegengenommen worden - so viele wie nie zuvor.

Auch wehrt sich die Behörde gegen den Vorwurf, zu langsam zu arbeiten. Ein Eindruck, den die steigende Zahl der Anträge erwecken würde. Durch Aufstockung des Personals und die Digitalisierung des Verfahrens sei man aber deutlich schneller geworden. So dauere ein Verfahren bei Neuanträgen (seit 1. Juli 2015) nur noch knapp vier Monate. Ziel sei es, demnächst innerhalb von drei Monaten über einen Asylantrag zu entscheiden.

pab/gri (dpa, kna)

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