Welfenschatz: Erben verklagen Deutschland
24. Februar 2015"Der Welfenschatz gehört meinen Mandaten", erklärte der US-amerikanische Anwalt Nicholas M. O'Donnell bei einer Pressekonferenz in Berlin. Daher habe er am Vortag vor einem amerikanischen Bundesgericht in Washington DC Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf "unverzügliche Restitution des Welfenschatzes" eingereicht. O'Donnell vertritt einen Großneffen und einen Enkel der ehemaligen jüdischen Besitzer des Schatzes, die in den USA und in England leben.
Der kostbare Reliquienschatz des welfischen Fürstenhauses Braunschweig-Lüneburg, der sich im Kunstgewerbemuseum in Berlin befindet, umfasst 44 Meisterwerke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Er ist einer der bedeutendsten deutschen Kirchenschätze und war bereits Gegenstand von Restitutionsforderungen, die von der zuständigen Stiftung Preußischer Kulturbesitz aber als unbegründet abgewiesen wurden. Nun wollen die Nachkommen der früheren Besitzer ihre Ansprüche vor einem US-Gericht durchsetzen. Sie schätzen den Wert des Schatzes auf mindestens 220 Millionen Euro.
Unter Wert verkauft
Ein Konsortium von jüdischen Kunsthändlern aus Frankfurt am Main, darunter der Großvater und der Großonkel der Kläger, hatte den Welfenschatz 1929 vom Herzog von Braunschweig erworben. 1935 verkauften sie ihn an den NS-Staat - unter massivem Druck und zu einem viel zu niedrigen Preis, wie die Kläger argumentieren. "Die jüdischen Vorbesitzer dieser Kunstwerke wurden um ihren Besitz erpresst, während zugleich ihr Leben und das Leben ihrer Familien auf dem Spiel standen", sagte Anwalt O'Donnell, der für die Kanzlei Sullivan & Worcester LLP in Boston tätig ist.
Der Wert der Sammlung habe das Vier- bis Sechsfache der Summe betragen, die man den Besitzern damals bezahlt hat. Der Erlös sei auf Sperrkonten überwiesen worden und habe den Eigentümern nicht zur freien Verfügung gestanden. Praktisch jeder derartige Verkauf von jüdischem Besitz nach 1933 habe unter Zwang stattgefunden, beschreibt O'Donnell die Rechtslage. "Wenn die Bundesrepublik Deutschland nicht das Gegenteil beweisen kann, gewinnen meine Mandanten den Prozess."
"Vom NS-Staat erzwungener Verkauf"
Das sei aber sehr dünnes Eis für Deutschland, da Reichsminister Hermann Göring selbst diesen "Komplott" zur Wiedererlangung des Welfenschatzes angeführt habe, betonte O'Donnell. Diesen habe er dann Adolf Hitler als Geschenk präsentiert. Die Besitzer hätten sich dem Verkauf nicht verweigern können, ergänzte der deutsche Anwalt der Kläger, Markus Stötzel. "Nachdem die Eigentümer der Sammlung wegen ihrer jüdischen Herkunft und als Besitzer der National-Ikone Welfenschatz öffentlich als Verräter gebrandmarkt worden waren, hatten sie Göring und den NS-Staat gegen sich und somit keine Chance." Dass sie nach dem Verkauf aus Deutschland flüchten mussten, sei ein weiterer Beleg dafür, dass sie den Schatz nicht aus freien Stücken und zu fairen Marktpreisen veräußert hätten.
Bisherige Restitutionsforderungen erfolglos
Im bisherigen Restitutionsverfahren hatte die Stiftung Preußischer Kulturbesitz den Verkauf nicht als Zwangsveräußerung eingeordnet. Auch die sogenannte "Limbach-Kommission" unter Vorsitz der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, hat diese Einschätzung bestätigt. Die Kommission empfahl im März 2014, den Welfenschatz nicht zu restituieren. Diese Empfehlung gelte weiter, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters, nachdem sie von der Klage erfahren hatte. "Uns sind keine neuen Fakten zu dem Fall bekannt".
"National wertvolles Kulturgut"
Der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger zeigte sich verwundert über die Klage. Es sei der ausdrückliche Wunsch der Erben gewesen, die Limbach-Kommission anzurufen. "Ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse unserer jahrelangen wissenschaftlichen Recherchen auch ein Gericht in den Vereinigten Staaten, sollte es überhaupt zuständig sein, überzeugen können." Erst kürzlich hatte die Stiftung den Welfenschatz als "national wertvolles Kulturgut" qualifiziert und ihm damit die höchstmögliche Einstufung als für Deutschland unbedingt zu erhaltendes Kulturgut verliehen.
Nach Einschätzung der Anwälte hat das keinen Einfluss auf die Ansprüche der Erben, sondern sei eher ein Indiz dafür, dass Deutschland die Klage für problematisch halte. Im Übrigen, so die Anwälte, sei die Empfehlung der Limbach-Kommission rechtlich nicht bindend. "Wir sind sehr zuversichtlich", sagte Markus Stötzel über die Erfolgsaussichten der Klage.