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Wem gehört das Hohenzollern-Erbe?

Bettina Baumann
25. Juli 2019

Seit Jahren streitet das Adelshaus Hohenzollern mit dem Staat um wertvolle Besitztümer und die Deutungshoheit über ein Kapitel deutscher Geschichte. Eine Einigung ist auch nach den jüngsten Gesprächen nicht in Sicht.

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Schloss Cecilienhof in Potsdam, Außenansicht.
Historisch bedeutsamer Ort: Schloss Cecilienhof in Potsdam zählt zum Weltkulturerbe.Bild: picture-alliance/dpa/C. Soeder

Auch die jüngsten Versuche, den Streit um das Hohenzollern-Erbe zu schlichten, blieben ohne Erfolg. Alle Beteiligten - das Haus Hohenzollern, das Kulturstaatsministerium sowie die Länder Berlin und Brandenburg - hatten sich vorab bemüht gezeigt, eine "einvernehmliche" und "dauerhafte" Lösung finden zu wollen. Jedoch ging die Gesprächsrunde am Mittwochabend (24.7.2019) ergebnislos auseinander.

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) kündigte daraufhin die Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens an, das seit 2014 am Berliner Verwaltungsgericht geruht hatte. Die Hohenzollern hätten sich "mit unannehmbaren Forderungen selbst ins Abseits gestellt", so Görke, "nun werden die Gerichte entscheiden." 

Zäher Rechtsstreit über Jahre

Nur wenige Wochen ist es her, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen, Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., eine juristische Niederlage einzustecken hatte: Ende Juni 2019 hatte ein Gericht seine Klage abgewiesen, mit der er den früheren Familienbesitz Burg Rheinfels zurückerlangen wollte. Die Burg gehört heute der rheinland-pfälzischen Stadt St. Goar.

Wie daraufhin bekannt wurde, ist Burg Rheinfels bei weitem nicht das einzige Objekt, das das Haus Hohenzollern, dem der Prinz von Preußen vorsteht, gern zurück hätte.

Bereits seit 2013 laufen zwischen der Adelsdynastie, dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg Verhandlungen über den Verbleib Zehntausender wertvoller (Kunst-)Objekte, über ein unentgeltliches Wohnungsrecht im historischen Schloss Cecilienhof (s. Artikelbild) sowie über hohe Entschädigungszahlungen für Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg.  

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Staatschefs der drei Siegermächte im Garten von Schloss Cecilienhof: Churchill, Truman und Stalin (1945)Bild: Bundesarchiv-sa

Beide Seiten strebten zunächst einen rechtsverbindlichen, außergerichtlichen Vergleich an. Laut Wochenmagazin "Der Spiegel" habe die staatliche Seite schon vor Monaten einen Vertragsentwurf vorgelegt.

Die Hohenzollern hätten mit einem mehrere hundert Seiten langen Gegenentwurf reagiert, war in dem Pressebericht zu lesen.  Auf den solle das Kulturstaatsministerium von Monika Grütters wiederum geantwortet haben, man sehe in den übersandten Unterlagen "keine hinreichend geeignete Grundlage für erfolgsversprechende Verhandlungen".

Historisch bedeutsame Gegenstände

Die Liste an Forderungen ist lang und vielfältig. Unter anderem verlangt Georg Friedrich Prinz von Preußen ein "dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchlich zu sicherndes Wohnungsrecht" im Potsdamer Schloss Cecilienhof. Eigentümerin ist die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Erst kürzlich wurden das Schlossgebäude mit Steuergeldern aufwendig renoviert.

Als Alternativen für den Prinzen kämen, so der "Spiegel", das spätklassizistische Potsdamer Schloss Lindsted oder die Villa Liegnitz am Rande von Schloss Sanssouci infrage. Die Restaurierung letzterer Immobilie läuft gerade an, gefördert mit knapp acht Millionen Euro öffentlichen Mitteln. 

Hinzu kommt die Rückforderung zehntausender Gemälde, Grafiken, Skulpturen, Porzellane, Medaillen, Möbel, Bücher und Fotografien - Gegenstände von hohem Wert und historischer Bedeutung. Darunter das "Neuwieder Kabinett" von David Roentgen, eines der prächtigsten Möbelstücke, die je in Europa hergestellt wurden; außerdem Werke von Künstlern wie dem Maler Friedrich Tischbein, Vater und Sohn Lucas von Cranach, Kleidung von Kaiser Wilhelm I. oder der berühmte Sterbesessel Friedrichs II.

Restaurierung des Sterbesessels von König Friedrichs II.
Der Sterbesessel Friedrichs II. wurde 1786 gefertigt und 2004 restauriertBild: picture-alliance/dpa/M. Hanschke

Museen befürchten Schließung - zu Recht?

Die meisten Objekte befinden sich im Bestand der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und beim Deutschen Historischen Museum. Gut ein Dutzend Museen, Archive und Bibliotheken fürchten damit um Teile ihre Bestände.

Samuel Wittwer, Direktor in der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten, sagte gegenüber dem "Spiegel", das Berliner Jagdschloss Grunewald und der Neue Pavillon im Park von Schloss Charlottenburg müssten schließen, wenn die Hohenzollern das bekämen, was sie verlangen.

Hohenzollern-Anwalt Markus Hennig wollte sich gegenüber der Deutschen Welle nicht zu Wittwers Behauptung äußern. Auch auf andere Fragen wollte er nicht eingehen. Der Deutschen Presse-Agentur sagte er jedoch am Montag (15.7.2019), entgegen verschiedener Berichte sei es "aus Sicht des Hauses das primäre Ziel, die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen". Er warnte außerdem vor einer "Skandalisierung" und warb um Verständnis für seinen Mandanten. Seine Mandanten seien außerdem an der Einrichtung eines staatlichen "Hohenzollern-Museums" interessiert, in dem die geforderten Stücke ausgestellt werden könnten. 

Porträt von Georg Friedrich Prinz von Preußen; Rechtsstreit um Burg Rheinfels.
Heutiger Chef des Hauses Hohenzollern: Georg Friedrich Prinz von PreußenBild: picture-alliance/dpa/R. Hirschberger

Streit basiert auf komplexer Rechtslage 

Rund 100 Jahre nach der Abdankung des letzten deutschen Kaisers - der aus dem Hause Hohenzollern stammte - sollte man meinen, die Frage nach dem Eigentum des Hohenzollern-Erbes müsste längst geklärt sein. Dabei liegt der Ursprung des heutigen Streits in genau jener Zeit, in der die konstitutionelle Monarchie zu Ende ging. Mit dem Ende des Kaiserreichs begann in Deutschland die parlamentarische Demokratie.

Nachdem der kaiserliche Besitz von Wilhelm II. 1918 durch die junge Weimarer Republik beschlagnahmt worden war - wogegen sich die Hohenzollern die Jahre darauf wehrten - schloss das Land Preußen 1926 mit dem Adelshaus Hohenzollern einen Vergleich. Damit erhielten sie einen Großteil der Schlösser und zahlreiche Landgüter zurück - unter anderem das Potsdamer Schloss Cecilienhof, in dem der Hohenzollern-Prinz jetzt gerne wohnen würde.

1945, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, befand sich der größte Teil der Hohenzollerngüter und Besitztümer auf dem Hoheitsgebiet der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR. Und so wurden die Hohenzollern abermals enteignet.

Beteiligte hoffen auf dauerhafte Lösung

Der Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR von 1990 erkannte die Enteignungen von Grund und Boden sowie Häusern zwar als unrechtmäßig an, nicht aber die Enteignung von Inventar. Dieses sowie eine Entschädigung für die Enteignung steht der Hohenzollern-Familie und den Erben grundsätzlich zu.

Einzige Ausnahme wäre: Ein Gericht entscheidet, dass die Hohenzollern dem nationalsozialistischen Regime "erheblichen Vorschub geleistet" haben. In solchen Fällen schließt das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 Entschädigungen aus. Die Meinungen von Historikern gehen diesbezüglich auseinander.  

Der Streit um das Hohenzollern-Erbe wird seit langem auf mehreren Ebenen geführt. In erster Linie geht es um die Klärung der - historisch bedingt komplexen - Eigentumslage. Aber auch die Deutungshoheit der Geschichte steht zur Debatte.

Dies ist die aktualisierte Fassung eines früheren Artikels.